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Der Zankapfel Überstunden

Überstunden und andere Mehrarbeit sind sehr oft Ursache für Konflikte mit dem Arbeitgeber
 

INHALT

Überstunden und Mehrarbeit

Verpflichtung zu Überstunden
Verbot von Überstunden
Überstundenvergütung
Zuschlag für Überstunden
Gleitarbeitszeit
Abgrenzung von Überstunden zur Mehrarbeit
Überstunden im öffentlichen Dienst
Grenzen der Mehrarbeit
Führungskräfte zu Überstunden verpflichtet?
Fazit

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Überstunden im Arbeitsrecht

Anordnung von Überstunden
Überstunden nach mündlicher Anordnung
Vertragliche Regelung von Überstunden
Überstunden in Not- oder Katastrophenfällen
Bezahlung von Überstunden
Überstunden per Freizeitausgleich abbauen
Pauschale Abgeltung von Überstunden
Überstundenzuschlag bei Nachtarbeit
Anordnung von Überstundenabbau
Arbeitszeitkonto: Plusstunden statt Überstunden
Freistellung von Mehrarbeit (behinderte Arbeitnehmer)
Sonderregelungen für Auszubildende
Verweigern von Überstunden

Fragen und Antworten


Überstunden und Mehrarbeit

60 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer arbeiten mehr als in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen ist. In Deutschland wurden im Jahr 2021 von jedem Arbeitnehmer durchschnittlich 41,8 Überstunden geleistet. Davon waren über die Hälfte, insgesamt 21,8 Stunden, unbezahlte Überstunden. Dazu kommen noch 3,1 Stunden Guthaben auf den Arbeitzeitkonten. Insgesamt wurden von jedem einzelnen Arbeitnehmer also 44,9 Stunden mehr gearbeitet als die ge­schul­de­te, ar­beits­ver­trag­lich oder ta­rif­ver­trag­lich fest­ge­leg­te Ar­beits­zeit vorgesehen hat.

Verpflichtung zu und Verweigerung von Überstunden

Der Gesetzgeber sieht keine Pflicht zum Ableisten von Überstunden vor. Demnach können nur denjenigen Arbeitnehmern Überstunden angeordnet werden deren Arbeitsvertrag entsprechende Klauseln enthält, für die ein Tarifvertrag gilt, welcher Überstunden vorsieht oder wenn es eine Betriebsvereinbarung zum Ableisten von Überstunden gibt.

Gibt es mit dem Arbeitgeber keine Vereinbarung von Überstunden, kann der Arbeitnehmer diese auch verweigern. Denn grundsätzlich ist der im Arbeitsvertrag festgelegte Umfang der Arbeitszeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend. Dadurch ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt Überstunden anzuordnen.

Doch es gibt eine wichtige Ausnahme. Liegen betriebliche Umstände vor die Mehrarbeit ausnahmsweise erfordern kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Überstunden anordnen. Dies wird durch die Treuepflicht gedeckt. Das ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die für alle Arbeitnehmer gilt.

Verbot von Überstunden

Für bestimmte Personengruppen darf der Arbeitgeber keine Überstunden anordnen. Das gilt für Arbeitnehmerinnen, die den Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt haben, für Teilzeitkräfte, sofern in dem für diese gültigen Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde, Arbeitnehmer die unter 18 Jahre alt sind sowie Schwerbehinderte, sofern diese keine geeigneten Leistungserbringer sind.

Überstundenvergütung

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie geleistete Überstunden zu vergüten sind. Die Bezahlung von Überstunden wird in Tarifverträgen sehr genau geregelt. Meist wird neben der Grundvergütung ein Überstundenzuschlag bezahlt. Arbeitnehmer die keiner Tarifbindung unterliegen benötigen für die Überstundenvergütung eine einzelvertragliche Regelung, zum Beispiel im Arbeitsvertrag.

Arbeitsverträge die eine pauschale Abgeltung der Überstunden mit dem Gehalt vorsehen sind unzulässig, da der Arbeitnehmer einem solchen Vertragsinhalt nicht entnehmen kann, was tatsächlich auf ihn zukommt. Ergibt sich aus einem Arbeitsvertrag, welche Leistungen er für die vereinbarte Vergütung erbringen muss, ist eine pauschale Überstundenvergütung zulässig.

Ist die Vergütungshöhe der Überstunden nicht geregelt, ist die sonst übliche Vergütung zu zahlen. Das gilt auch für jede andere Form der Mehrarbeit. Vergütet werden nur die Überstunden, die auf Anordnung oder mit Wissen des Arbeitgebers geleistet wurden. Der Vergütungsanspruch entfällt, wenn die Möglichkeit besteht einen Freizeitausgleich zu beanspruchen.

Zuschlag für Überstunden

Da es keine gesetzliche Vorschrift für die Vergütung von Überstunden gibt, kann es auch keine für Überstundenzuschläge geben. In Tarifverträgen wird die Überstundenvergütung, einschließlich der Zuschläge, genau geregelt. Im Durchschnitt wird an normalen Arbeitstagen ein Aufschlag von 25 Prozent vereinbart und für die Sonn- und Feiertage sind 50 Prozent üblicherweise vorgesehen.

Gilt kein Tarifvertrag und findet sich auch keine Klausel im Arbeitsvertrag braucht der Arbeitgeber keine Zuschläge bezahlen, es sei denn diese sind Branchenüblich oder werden anderen Mitarbeitern im Betrieb gewährt. Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Überstundenzuschläge, sofern diese nicht die Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers überschreiten.

Überstunden bei Gleitzeit

Ist in einem Unternehmen Gleitzeit erlaubt, entscheiden die Beschäftigten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst, zu welcher Uhrzeit sie die Arbeit beginnen und wann sie Feierabend machen. Um die Arbeitszeiten zu kontrollieren, wir die Arbeitszeit exakt erfasst und ein Arbeitszeitkonto zeigt Plus- oder Minusstunden an.

Bei den Plusstunden handelt es sich praktisch um Überstunden, die aber in der Regel später wieder stunden- oder auch tageweise abgebaut werden dürfen. Wenn am Ende einer Gleitzeitperiode eine positiver Arbeitszeitsaldo besteht, der nicht in die folgende Gleitzeitperiode übernommen werden kann, liegen Überstunden vor

Wie mit Überstunden umgegangen wird, wenn diese nicht abgebummelt werden, muss in einer sogenannten Gleitzeitvereinbarung mit dem Arbeitgeber geregelt werden.

Abgrenzung von Überstunden zur Mehrarbeit

Bei der Unterscheidung von Mehrarbeit und Überstunden herrscht viel Verwirrung, weil es immer wieder, aber fälschlicherweise, synonym verwendet wird. Hinzu kommt die voneinander abweichende Verwendung der Begriffe, weil es keine gesetzliche Definition der Begriffe gibt.

Zumeist bezeichnen Arbeitsrechtler die über die gesetzliche Arbeitszeit hinausgehende Beschäftigung als Mehrarbeit. Wird lediglich die individuell geltende Arbeitszeit eines Arbeitnehmer überschritten, handelt es sich um Überstunden. Mehrarbeit und Überstunden können sich durchaus überschneiden.

Mehrarbeit und Überstunden im öffentlichen Dienst

Anders werden die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden beispielsweise im Bereich des öffentlichen Dienstes verwendet. Alle vom Arbeitgeber angeordneten Arbeitsstunden, welche die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten innerhalb einer Woche übersteigt, sind Überstunden. Wird die vereinbarte Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten überschritten, wird dies als Mehrarbeit bezeichnet, die, im Gegensatz zu Überstunden, nicht zuschlagspflichtig ist.

Grenzen der Mehrarbeit

Dabei geht es um die Frage, wie viele Überstunden erlaubt oder wieviel Mehrarbeit zulässig ist. Den äußeren Rahmen der zumutbaren Mehrarbeit bildet dabei das Arbeitszeitgesetz. Innerhalb dessen Grenzen regeln Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen, wie viele Überstunden von einem Arbeitnehmer verlangt werden dürfen. Überschreitet ein Arbeitsvertrag diese zumutbaren Grenzen, verliert er möglicherweise seine Rechtswirksamkeit.

Ausgehend von einer sechstägigen Arbeitswoche, beträgt die maximal tägliche Arbeitszeit acht Stunden. Das ergibt eine höchstmögliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Da zwei Überstunden pro Arbeitstag als zumutbar gelten, können sich pro Woche bis zu 60 Arbeitsstunden ergeben. Bedingung dafür ist, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über den Zeitraum eines halben Jahres 48 Stunden nicht überschreitet.

Überstunden bei Teilzeitbeschäftigung

Sofern im Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte keine Überstunden vereinbart sind, brauchen diese auch keine zu erbringen. Es ist auch grundsätzlich davon auszugehen, dass sich ein Teilzeitmitarbeiter bewusst dafür entschieden hat, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Deshalb darf nicht davon ausgegangen werden, dass er bereit ist Überstunden zu leisten. 

Selbstverständlich kann sich auch eine Teilzeitkraft mit den Arbeitgeber auf Überstunden verständigen. Doch Vorsicht! Werden über einen längeren Zeitraum mehr Arbeitsstunden geleistet als vorgesehen, könnte das zu eine stillschweigenden Änderung im Arbeitsvertrag führen. Und auf einmal würde ohne Absprache aus ihrer Teilzeit- eine Vollzeitstelle.

Überstunden von Führungskräften

Immer wieder findet sich auf Arbeitsrecht-Webseiten die Behauptung, dass Führungskräfte keinen Anspruch auf den Ausgleich von Überstunden hätten. Selbiges spiegelt sich auch des Öfteren in deren Arbeitsverträgen wieder. Nach denen wäre alle Mehrarbeit durch das vereinbarte Festgehalt abgegolten. Solche oder ähnliche Regelungen sind jedoch juristisch angreifbar.

Derartige Abgeltungsklauseln kommen nur für Führungskräfte mit sehr hohen Einkommen in Frage, zudem müssen für deren Rechtswirksamkeit weitere Bedingungen erfüllt sein und sie müssen ihre Arbeitszeit weitestgehend frei einteilen können. Auch bei nahezu allen leitenden Angestellten des Unternehmens muss der Arbeiter sich an das Arbeitszeitgesetz halten.

Tatsächlich ausgenommen vom Arbeitszeitgesetz sind nur sehr wenige Ausnahmen, zum Beispiel Chefärzte, Arbeitnehmer mit Generalvollmacht oder Prokura und andere die eine exponierte Stellung im Unternehmen innehaben, selbständig über die Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern entscheiden oder Schlüsselfunktionen einnehmen und im Wesentlichen weisungsfrei agieren kann.

Fazit

Überstunden sind im Allgemeinen durch den Arbeitnehmer nur dann abzuleisten, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag Entsprechendes geregelt wurde, es eine Betriebsvereinbarung dazu gibt oder ein Notfall vorliegt. Die gesetzliche Höchstgrenze für die Arbeitszeit beträgt 48, und kurzfristig bis zu 60, Stunden pro Woche.

Da es keine gesetzliche Regelung für das Ableisten von Überstunden gibt, muss mit dem Arbeitgeber, am besten vorab, geklärt werden, ob die Überstunden durch Freizeit oder mit einer mit einer Vergütung ausgeglichen werden. Um eine ordnungsgemäße Abrechnung der Überstunden zu gewährleisten, sollten diese exakt dokumentiert werden, sofern es keine automatische Erfassung gibt.



Überstunden im Arbeitsrecht

Anordnung von Überstunden

Eine Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber kommt eigentlich nur dann infrage, wenn es dazu eine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung gibt oder zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung getroffen wurde.

Lediglich betriebliche Notfälle, wie ein Brand, Naturkatastrophen oder eine unvorhersehbare Lieferverzögerung lassen eine Ausnahme davon zu. Tritt ein solcher ein, können die Überstunden auch sehr kurzfristig angeordnet werden.

In allen anderen Fällen sind die Überstunden nur nach billigem Ermessen anzuordnen, das heißt, er muss die privaten Belange der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen. Obwohl es für den Ankündigungszeitraum keine gesetzliche Regelung gibt, halten Arbeitsrechtler vier Tage für durchaus angemessen.

Überstunden nach mündlicher Anordnung

Für die Anordnung von Überstunden besteht Formfreiheit. Demnach ist es grundsätzlich egal, ob die Überstunden durch den Arbeitgeber schriftlich oder nur mündlich angeordnet werden. Jedoch ist der Arbeitgeber gut beraten, die Überstunden schriftlich anzuordnen. Denn nur so ist es bei späterem Streit möglich, die Anordnung zweifellos nachzuvollziehen.

Überstunden ohne Anordnung

Überstunden können auch ohne konkrete Anordnung des Arbeitgebers anfallen. Das geschieht, wenn er die Ableistung von Überstunden über einen längeren Zeitraum durch den Arbeitnehmer erkennen kann und dieses kommentarlos billigt.

Weist der Arbeitgeber jedoch nachweisbar darauf hin, dass es für die geleisteten Überstunden keinen Ausgleich gibt, muss er die Überstunden weder bezahlen, noch durch Freizeit ausgleichen.

Vertragliche Regelung von Überstunden

Die vertragliche Regelung von Überstunden kann sowohl das Individualarbeitsrecht, als auch das Kollektivarbeitsrecht betreffen. Die Grund dafür ist: Die Überstunden können durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt sein.

Überstunden laut Betriebsvereinbarung

Möchte ein Arbeitgeber Überstunden anordnen, muss er in Betrieben mit Betriebsrat, dessen Einverständnis einholen. Dieser kann eine Betriebsvereinbarung zu Überstunden auch mit der Begründung verweigern, die Arbeitnehmer vor Überlastungen zu schützen. 

Ordnet ein Arbeitgeber Überstunden ohne die Zustimmung des Betriebsrats in Form einer Betriebsvereinbarung an, dürfen die Arbeitnehmer die verweigern. Die angeordnete Maßnahme ist dann unwirksam. Der Arbeitgeber kann dann noch die Einigungsstelle anrufen, um die Anordnung von Überstunden zu ermöglichen.

Regelung von Überstunden im Tarifvertrag

Werden die Überstunden in einem Tarifvertrag geregelt, sind die Vorschriften dafür in der Regel leicht zu erkennen und auch zu verstehen. Das ist für die betroffenen Arbeitnehmer durchaus vorteilhaft, allerdings nicht unbedingt für alle Arbeitnehmer eines Betriebs.

Denn ob ein Tarifvertrag für einen Arbeitnehmer gilt, hängt davon ab, ob er zum einen, Mitglied der Gewerkschaft ist und zum anderen, sein Betrieb Mitglied des tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverbandes ist oder selbst einen Firmentarifvertrag mit der Gewerkschaft abgeschlossen hat.

Eine andere Möglichkeit ist es, wenn eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis angewendet werden soll. Damit wird der Arbeitnehmer mit Gewerkschaftsmitgliedern gleichgestellt und somit gelten die Regelungen zu den Überstunden auch für ihn.

Arbeitsvertragliche Regelung von Überstunden

Häufig legen Arbeitgeber lediglich im Arbeitsvertrag fest, ob, wann und wie Überstunden zu leisten sind. In nicht wenigen Fällen sind solche Klauseln im Arbeitsvertrag jedoch unwirksam, weil nicht genau mitgeteilt wird, wie viele Überstunden vom Arbeitnehmer zu leisten sind.

Ob eine Klausel zu Überstunden im Arbeitsvertrag wirksam ist oder nicht, sollten Arbeitnehmer aber lieber nicht selbst feststellen, sondern lieber einen erfahrenen Arbeitsrechtler hinzuziehen. Im Gegensatz zu juristischen Laien kann ihnen ein Rechtsanwalt eine sichere Auskunft dazu geben.

Überstunden in Not- oder Katastrophenfällen

Es gibt keine direkte gesetzliche Pflicht für die Arbeitnehmer zur Erbringung von Überstunden. Allerdings sind alle Arbeitnehmer in bestimmten Ausnahmesituationen dazu verpflichtet Überstunden zu leisten. Die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber ist eine der Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Demnach muss er seinen Arbeitgeber unter anderem vor Schaden bewahren.

Deshalb ist er in einer Not- oder Katastrophensituation verpflichtet Überstunden zu leisten, wenn es der Arbeitgeber von ihm verlangt. Es sind viele solche Ausnahmesituationen denkbar. Ein Brandfall, eine Überschwemmung, der Ausfall einer Kühlanlage oder jedes andere nicht durch den Arbeitgeber schuldhaft herbeigeführte Ereignis gibt dem Arbeitgeber den berechtigten Anlass Überstunden für die Beschäftigten anzuordnen.

Bezahlung von Überstunden

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die Vergütung von Überstunden, abgesehen von den zur Berufsausbildung beschäftigten Personen. Die Überstunden von Auszubildenden müssen vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden, wobei die die Wahl zwischen Freizeitausgleich und Vergütung haben. Diese speziellen Vorschriften für sogenannte Azubis leiten sich aus dem Berufsbildungsgesetz ab.

Vergütungsregelungen für Arbeitnehmer finden sich unter Umständen in den Arbeits- und Tarifverträgen sowie in Betriebsvereinbarungen. Normalerweise entspricht die Vergütung für eine Überstunde exakt der Vergütung für eine reguläre Arbeitsstunde, sofern es keine vertraglichen Regelungen für einen Überstundenzuschlag gibt. In einigen Branchen beträgt der Überstundenzuschlag bis zu 25 Prozent.

Überstunden per Freizeitausgleich abbauen

Etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer erbringt auf Anweisung des Arbeitgebers regelmäßig Überstunden. Idealerweise sollten die geleisteten Überstunden mit zusätzlicher Freizeit abgebaut werden. Wie das zu erfolgen hat ist entweder vertraglich vereinbart oder muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Überstunden einfach hinzunehmen ist gewiss keine gute Lösung.

Grundsätzlich bestimmt immer der Arbeitgeber, wann Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden. Laut Gewerbeordnung steht ihm allein dieses Recht zu, wenngleich in der Praxis Arbeitgeber und Arbeitnehmer vernünftigerweise meist gemeinsame Absprachen treffen, wann die Kompensation der Überstunden mit Freizeit erfolgen soll.

Wichtigste Voraussetzung für den Abbau der Überstunden durch Freizeitausgleich ist, dass der Arbeitgeber überhaupt Kenntnis von diesen hat. Nur wenn das der Fall ist und die Überstunden richtig erfasst sind, kann ein gesetzlicher Anspruch auf deren Ausgleich geltend gemacht werden, sofern es keine anderen Regelungen im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt.

Erkrankung während des Freizeitausgleichs

Der Freizeitausgleich von Überstunden darf nicht mit dem gesetzlichen Erholungsurlaub verwechselt werden. Das wird vor allem dann bedeutsam, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt. Geschieht dies während des Erholungsurlaubs, bekommt der erkrankte Arbeitnehmer die durch Krankheit verlorenen Tage gutgeschrieben.

Leider gilt diese Regel nicht für die Zeit des Überstundenabbaus durch Freizeitausgleich. Das Krankheitsrisiko in dieser Zeit trägt allein der Arbeitnehmer. Wird er während des sogenannten Abfeierns der Überstunden krank, steht ihm später kein Ersatz der verlorenen Zeit zu.

Pauschale Abgeltung von Überstunden

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer für geleistete Überstunden einen Anspruch auf deren Bezahlung haben oder alternativ ein Freizeitausgleich gewährt wird. Von diesem Grundsatz abweichend finden sich in zahlreichen Tarif- und Arbeitsverträgen sowie in Betriebsvereinbarungen Klauseln, die eine pauschale Abgeltung der Überstunden regelt. 

Derartige Klauseln sind jedoch nur dann wirksam, wenn sie eine Reihe entsprechender Kriterien erfüllen. Immer wieder zeigt sich, dass die Klauseln zur pauschalen Abgeltung von Überstunden einer juristischen Prüfung nicht standhalten und deshalb zum Teil oder vollständig unwirksam sind.

Das ist der beispielsweise der Fall, wenn eine zeitliche Verschränkung von arbeitszeitbezogener und arbeitszeitunabhängiger Vergütung vorliegt, insbesondere Dienste höherer Art geschuldet sind oder zur arbeitszeitbezogenen Vergütung zusätzlich eine Provision gezahlt wird.

Daraus lässt sich schließen, dass eine Pauschalabgeltung von Überstunden zwar zulässig ist, jedoch nur wenn die entsprechende Klauseln in Arbeits- und Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarung so ausgestaltet sind, dass die betroffenen Arbeitnehmer wissen, was sie erwartet. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Regelungen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Überstundenzuschlag bei Nachtarbeit

Sind Überstunden in der Nacht zu leisten, können Arbeitnehmer einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent dafür verlangen. Werden die nächtlichen Überstunden regelmäßig erbracht, kann der Zuschlag sich auf bis zu 30 Prozent erhöhen. Eine Verringerung des Nachtzuschlags ist allerdings auch möglich, beispielsweise bei nächtlichen Bereitschaftsdiensten.

Anordnung von Überstundenabbau

Wann ein Freizeitausgleich für Überstunden angeordnet werden darf, ist zumeist in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeits- oder im Tarifvertrag geregelt. Falls nicht, hat der Arbeitgeber nahezu freie Hand und kann jederzeit den Abbau von Überstunden anordnen.

Idealerweise wägt der Arbeitgeber zwar zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und den Erfordernissen der betrieblichen Abläufe ab, aber dazu kann er nicht gezwungen werden. Es ist also am Arbeitnehmer selbst dafür zu sorgen, dass nicht zu viele Überstunden anfallen. Falls doch empfiehlt sich der Versuch, eine Absprache mit dem Arbeitgeber zu treffen, die beiden Seiten gerecht wird.

Eine weitere Möglichkeit zum Abbau von Überstunden besteht darin, sich mit dem Arbeitgeber auf ein Vergütung der Überstunden zu einigen um diese abzubauen.

Arbeitszeitkonto: Zeitguthaben statt Überstunden

Etwa zwei Drittel der deutschen Arbeitnehmer verfügen derzeit über ein Arbeitszeitkonto. Das Arbeitszeitkonto ist ein Instrument der Zeitbewirtschaftung in Unternehmen und sorgt dafür, dass die Arbeitszeit über Jahre, Wochen und Tage verteilt wird. Dabei wird Ist- und Soll-Arbeitszeit unter Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit, Überstunden und weiteren Parametern verglichen und verrechnet. Durch die Abweichungen werden Zeitguthaben oder Zeitschulden errechnet, die später in einem genau definierten Zeitraum ausgeglichen werden.

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Unternehmer können Dank der Arbeitszeitkonten die Arbeitszeit dem tatsächlichen Bedarf anpassen, zum Beispiel um Nachfrageschwankungen auszugleichen und die Arbeitnehmer variabel einzusetzen. Außerdem entfallen für den Arbeitgeber Überstundenzuschläge und gleichzeitig wird die Mitarbeitermotivation erhöht.

Nachteile entstehen Arbeitgebern zuweilen durch die Tatsache, dass Arbeitnehmer tendenziell mehr Zeitguthaben als Zeitschulden aufbauen und es dadurch zu einer erhöhten Anzahl von Quasi-Überstunden kommt, in deren Folge sich die Regenerationszeiten verkürzen. Zudem müssen für die Zeitguthaben Rücklagen im Rahmen der Insolvenzversicherung gebildet werden.

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

Arbeitszeitkonten ermöglichen Arbeitnehmern eine individuelle Zeitverwendung, sie können private Termine leichter wahrnehmen und die Arbeitszeit besser ihren Familien- und Freizeitinteressen anpassen. Vor allem bei selbstverwalteten Arbeitszeitkonten fühlen sich die Arbeitnehmer besser als vor deren Einführung.

Manche Arbeitnehmer fühlen sich allerdings durch die fehlenden Überstundenzuschläge benachteiligt, auch missfällt einigen die zunehmende Verwischung der Grenze zwischen Arbeit und Freizeit. Letztlich kann auch die Anordnung von Mehr- oder Minderarbeit zu Konflikten mit dem Arbeitgeber führen. Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer bei Mehrarbeit in Vorleistung gehen muss und dem Arbeitgeber somit einen zinslosen Kredit gibt, sorgt bei manchen für Verstimmung.

Freistellung Schwerbehinderter von Mehrarbeit

Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Arbeitnehmer sind gesetzlich vor Mehrarbeit geschützt, wobei es sich dabei nicht um ein Verbot von Mehrarbeit handelt. Vielmehr sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Wunsch von Schwerbehinderten von Mehrarbeit freigestellt zu werden nachzukommen. Diese können also selbst entscheiden, ob sie Überstunden leisten möchten oder diese ablehnen.

Die Freistellung von der Mehrarbeit muss beim Arbeitgeber in Form eines Freistellungsverlangens beantragt werden, dazu muss auch die Schwerbehinderung oder Gleichstellung nachgewiesen werden. Die Freistellung ist dann für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend und dem schwerbehinderten Arbeitnehmer dürfen daraus keine Nachteile entstehen.

Sonderregelungen für Auszubildende

Für Azubis sind in der Regel keine Überstunden vorgesehen, das heißt es gibt keine gesetzliche Pflicht für deren Ableistung. Andererseits kann sich ein Pflicht zu Überstunden auch aus anderen Quellen ergeben. Dazu gehören neben den Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag insbesondere die Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag. Findet sich in diesen nichts zu Überstunden für Auszubildende, braucht dieser auch keine Überstunden zu leisten. Ausnahme: Naturkatastrophen oder ähnliche Notsituationen, dann greift die Treuepflicht und er muss Überstunden ableisten, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Überstunden bei volljährigen Auszubildenden (ab 18 Jahren)

Azubis die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen denselben Regelungen wie sie auch für andere Arbeitnehmer gelten. Die Anzahl der von den Auszubildenden geforderten Überstunden werden durch das Arbeitszeitgesetz begrenzt und müssen dem Ausbildungszweck der Azubis dienen. 

Überstunden bei minderjährigen Auszubildenden (unter 18 Jahren)

Hier gilt zuerst das Jugendarbeitsschutzgesetz. Demnach ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden und die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzt. Lediglich bei vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, sofern keine volljährigen Erwachsenen diese Aufgaben übernehmen können ist eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf höchsten 8,5 Stunden pro Tag erlaubt, sofern dem Auszubildenden in derselben Woche ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt wird.

Zu viele Überstunden für Auszubildende

Wenn Überstunden zum Normalfall werden, diese also regelmäßig abzuleisten sind, kann der Auszubildende dagegen vorgehen. Allem voran sollte ein Gespräch mit dem Ausbilder oder dem Vorgesetzten gesucht werden. Führt das zu keiner Veränderung der Situation, empfiehlt sich ein Gang zur Ausbildungsvertretung oder dem Betriebsrat. Sind beide nicht vorhanden, hilft der Ausbildungsberater der IHK weiter. Bei schweren Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Regelungen kann auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden.

Freiwillige Überstunden vom Azubis

Es ist durchaus möglich, dass ein Auszubildender freiwillige Überstunden macht, um etwas Besonderes zu lernen oder um ein außergewöhnliche Erfahrung zu machen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, sofern sich die während der Überstunden geleistete Arbeit einen tatsächlichen Bezug zur Ausbildung hat und auch von einem Ausbilder begleitet wird.

Vergütung der Überstunden von Auszubildenden

Im Berufsbildungsgesetz ist festgelegt, dass Überstunden zu vergüten oder durch Freizeit abzugelten sind. Das gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet hat oder gezeigt hat, dass er diese billigt oder zumindest duldet.

Bei den meisten Arbeitgebern gibt es vertragliche Regelungen, die ein umgangssprachlich genanntes Abbummeln der Überstunden vorsehen. Eine solche Regelung zum Überstundenabbau durch Freizeitausgleich ist auch vorrangig anzuwenden. Gibt es keine solche Regelung kann der Azubi entscheiden, ob er einen Freizeitausgleich oder ein Vergütung in Anspruch nimmt.

Verweigern von Überstunden

Im Prinzip können Arbeitnehmer Überstunden durchaus verweigern. Aber!

Bevor sich jemand weigert Überstunden zu leisten, muss er sich vergewissern, dass er dazu nicht verpflichtet ist. In vielen Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder auch in Tarifverträgen können Klauseln enthalten sein, die den Arbeitnehmer zum Ableisten von Überstunden verpflichten.

Auch wenn es keine vertraglichen Vereinbarungen gibt, die den Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichten, können solche von ihm verlangt werden. Allerdings nur in Not- oder Katastrophenfällen. Dann kann der Arbeitgeber auf die arbeitsvertraglich festgelegte Treuepflicht verweisen. Der Arbeitnehmer ist dann für die Dauer der Notsituation zu Überstunden verpflichtet.


Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

ArbeitnehmerHilfe e.V.

Auch wenn es um Überstunden und andere Mehrarbeit geht erweist sich das Arbeitsrecht als sehr komplex, letztlich kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an. Unsere zahlreichen Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und unterstützen Sie gerne. Neben fundierten Fachkenntnissen und der über 30 Jahre langen Erfahrung haben wir auch ein besonderes Gespür für die menschliche Seite entwickelt. Wir wissen, dass Arbeitnehmer oft genug von Ängste und Sorgen geplagt sind, wenn es um Konflikte mit dem Arbeitgeber geht. Überlassen Sie uns gerne alle arbeitsrechtlichen Probleme!
 
Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Rechte in jeder Ebene durchsetzen. Sie finden uns nahezu überall. In mehr als 40 deutschen Städten beraten und unterstützen wir Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitsrechts. Falls Sie befürchten, dass Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund eines Problems auf dem Spiel steht, beraten wir Sie gerne zu Ihrer rechtlichen Situation und informieren Sie über die juristischen Möglichkeiten sowie deren jeweiligen Erfolgsaussichten.
 
Auch bestehende oder angehende Betriebsräte finden bei uns Unterstützung, beginnend bei der Wahlvorbereitung oder wenn sie Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf oder lesen Sie mehr zu unserer Beratung. Unter der Nummer 0800-7236910 bekommen Sie Auskunft zum fraglichen Thema. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe sind für Sie und alle anderen Arbeitnehmer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar.


Fragen und Antworten

Können Überstunden vom Arbeitgeber gestrichen werden?

Ja. Der Arbeitgeber kann die zusätzlichen Stunden auch wieder Streichen. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf angeordnete und dann wieder zurückgezogene Überstunden.

Ist eine 30 Stunden Woche Teilzeit?

Nur wenn das volle Gehalt für die Stelle bezahlt wird, handelt es sich um einen Vollzeitjob. Ist das Gehalt den geringeren Stunden angepasst, ist es eine Teilzeitstelle.

Wer entscheidet was mit Überstunden passiert?

Das entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber nach billigem Ermessen. Das heißt, er muss bei seiner Entscheidung die Interessen der Arbeitnehmer einfließen lassen.

Wie viel Geld für Überstunden? Wie berechnet man die Auszahlung von Überstunden?

Dazu multipliziert man den durchschnittlichen Stundenlohn, zuzüglich eines eventuellen Überstundenzuschlags, mit der Anzahl der geleisteten Überstunden.

Wie viele Überstunden dürfen mit dem Gehalt abgegolten werden?

Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung, vielmehr entscheidet der Einzelfall. Jedoch kann man davon ausgehen, dass mit einem niedrigen Einkommen, nicht mehr als 10 Überstunden abgegolten werden können.

Kann ich gezwungen werden Überstunden zu machen?

Ja. Selbst wenn das Leisten von Überstunden vertraglich ausgeschlossen ist, kann der Arbeitgeber in betriebliche Notsituationen Überstunden anordnen. Verweigert der Arbeitnehmer diese Mehrarbeit, droht eine Abmahnung oder gar Kündigung.

Sind jeden Tag Überstunden erlaubt?

Ja. Überstunden können jeden Tag anfallen, jedoch nur innerhalb des durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Rahmens.

Kann der Arbeitgeber mehr Stunden verlangen?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht Überstunden zu leisten, dennoch kann der Chef solche anordnen. Die Arbeitnehmer sind gut beraten, dieser Anordnung zunächst erstmal Folge zu leisten. Anschließend kann er prüfen, inwiefern diese berechtigt waren und gegebenenfalls dagegen vorgehen.

Ist man verpflichtet Überstunden zu machen?

Nur wenn man sich dazu vertraglich verpflichtet hat, eine Betriebsvereinbarung gilt oder eine betriebliche Notsituation eingetreten ist, besteht ein Verpflichtung Überstunden zu leisten.

Sind 15 Minuten schon eine Überstunden?

Grundsätzlich zählt jede Minute. Das heißt, 15 Minuten sind zwar noch keine ganze Überstunde, aber ein Viertel davon.

Wann Überstunden auszahlen nach Kündigung?

Es gilt die vereinbarte Überstundenregelung. Der Arbeitgeber kann bestimmen, ob er nach einer Kündigung die Überstunden abbummeln lässt oder die bezahlt. Bei einer fristlosen Kündigung muss er die Überstunden bezahlen, weil ein Abbummeln nicht möglich ist.

Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt?

Pro Arbeitstag sind, ausgehend von einer Sechstagewoche, acht Stunden Regelarbeitszeit erlaubt. Dazu erlaubt der Gesetzgeber bis zu zwei zusätzlichen Arbeitsstunden pro Arbeitstag. Daraus ergibt sich, dass die Regelarbeitszeit zuzüglich der Überstunden maximal 60 Stunden pro Woche betragen darf.

Haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschlag?

Nein, es sei denn es gibt eine vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber dazu. Falls so viele Überstunden anfallen, dass die reguläre Arbeitszeit einer Vollzeitstelle überstiegen wird, entsteht auch ein Anspruch auf Überstundenzuschlag, sofern dieser auch anderen Mitarbeiter gewährt wird oder eine entsprechende Vereinbarung existiert.

Kann ich entlassen werden wenn ich keine Überstunden machen will?

Unter Umständen, ja. Wenn ein Arbeitnehmer sich bei einem betrieblichen Notfall weigert, mit Überstunden Schaden vom Unternehmen abzuwenden, droht eine Kündigung. Sind Überstunden im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart worden oder gibt es eine Betriebsvereinbarung dazu und der Arbeitnehmer widersetzt sich der Überstundenanordnung, kann er entlassen werden. Alle Arbeitnehmer in Kleinbetrieb müssen ebenfalls mit einer Entlassung rechnen, wenn sie Überstunden verweigern.

Wie sind Überstunden gesetzlich geregelt?

Die Überstunden selbst und ihre Vergütung sind nicht gesetzlich geregelt. Aber das Arbeitszeitgesetz gibt den gesetzlichen Rahmen für die Anzahl möglicher Überstunden in einem bestimmten Zeitraum vor. Darüber hinaus gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, welche die Überstunden betreffen.

Wie am besten Überstunden auszahlen lassen?

Allein der Arbeitgeber entscheidet, ob die Überstunden später mit Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden.

Wann kann ich Überstunden verweigern?

Überstunden kann ein Arbeitnehmer nur dann verweigern, wenn er keine vertragliche Verpflichtung hat, diese zu leisten. Besteht die Pflicht und er weigert sich, kann das zu einer Kündigung führen.

Wie kann ich mich gegen Mehrarbeit wehren?

Werdende Mütter, minderjährige Arbeitnehmer und Schwerbehinderte können Mehrarbeit prinzipiell verweigern. Die gilt bis auf wenige Ausnahmen auch für Teilzeitbeschäftigte. Es darf auch jede Mehrarbeit verweigert werden, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, oder wenn diese nicht nach billigem Ermessen angeordnet wurde. 

Wann dürfen Überstunden angeordnet werden?

Arbeitgeber dürfen Überstunden nur dann anordnen, wenn es dafür eine vertragliche Vereinbarung gibt oder ein betrieblicher Notfall vorliegt.

Was bleibt netto von Überstunden?

Überstunden werden ebenso versteuert, wie die regulären Arbeitsstunden. Es bleibt also genauso viel übrig.

Ist es zulässig Überstunden auszuzahlen?

Ja. Überstunden können vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arbeitgeber.


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