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Das Elterngeld im Arbeitsrecht

Mit dem Elterngeld ist ein Einkommensschutz für junge Familien beabsichtigt

Grundsätzlich bekommt jeder Antragsteller Elterngeld, wenn sein zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze liegt seit dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro und sinkt ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro. Die Bezugsmodelle für das Elterngeld sind Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnermonate. Eine Kombination von Elterngeld und Teilzeit ist möglich. Arbeitsrechtlich fokussiert das Elterngeld auf Kündigungsschutz und Elternzeit.

Die Elternzeit

Die Elternzeit bildet zusammen mit dem Elterngeld Einkommensersatz als Ausgleich für das während der Kinderbetreuung entgangene Einkommens. Dabei geht es in erster Linie um die Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren. Die Leistung bezieht sich deshalb auf den Zeitraum nach Geburt eines Kindes und unterstützt Familien, indem die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben gefördert wird. Es handelt sich bei Elterngeld und Elternzeit um eine gesetzlich geregelte staatliche Unterstützung. Die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Elterngeld ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Anspruch auf Elterngeld abhängig von Einkommenshöhe

Alle Arbeitnehmer, die Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung beziehen, aber auch Selbstständige, bei nachgewiesenen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Arbeitslose, bei Bezug von Arbeitslosengeld oder geringfügiger Beschäftigung sowie Personen ohne Einkommen haben Anspruch auf Elterngeld. Voraussetzung für den Erhalt von Elterngeld ist die Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. Zudem gibt es eine Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf. Der Anspruch ist abhängig vom Jahreseinkommen. So dürfen Paare derzeit höchstens ein zu versteuerndes Einkommen von 300.000 Euro pro Jahr haben.

Höhe des Elterngelds

Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist das durchschnittliche Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes. Der Prozentsatz variiert je nach Höhe des Einkommens zwischen 65 und 100 Prozent des vorherigen Nettoverdienstes. Der Mindestsatz beträgt 300 Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen, während der Höchstbetrag bei 1.800 Euro pro Monat liegt. Darüber hinaus gibt es einen Geschwisterbonus. Diese zusätzlichen Zahlungen werden bei mehreren kleinen Kindern im Haushalt geleistet.

Bezugsdauer des Elterngelds

Das Elterngeld während der Elternzeit unterstützt die Eltern in der Übergangsphase nach Geburt eines Kindes. Das Auszahlung des Basiselterngelds erfolgt für maximal zwölf Monate, eventuell plus zwei Partnermonate. Die zusätzlichen zwei Partnermonate werden gewährt, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen. Mit dem sogenannten Elterngeld Plus verdoppelt sich dessen Bezugsdauer bei monatlicher Zahlung in halber Höhe. Das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus können flexibel kombiniert werden.



Elterngeld in Kombination mit Teilzeit

Durch das Elterngeld Plus wird vor allem die Teilzeitarbeit während der Elternschaft durch verlängerte Zahlungen bei reduziertem Gehalt gefördert. Im Rahmen einer solchen Teilzeitbeschäftigung ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 32 Stunden pro Woche möglich. Dazu kommt noch der Partnerschaftsbonus, bei dem zusätzliche Monate bei paralleler Teilzeit beider Elternteile gefördert werden. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird die Höhe des Elterngeldes an Einkommen aus dieser Teilzeitarbeit angepasst. Diese flexiblen Regelungen sollen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten.

Rechtliche Absicherung während der Elternzeit

Der Kündigungsschutz wird über den gesamten Zeitraum der Elternzeit gewährt. Das Verbot der Kündigung während der Elternzeit gilt bis auf wenige Ausnahmen. Die Gesetze zur Elternzeit sichern allen anspruchsberechtigten Personen das Recht auf unbezahlte Freistellung von bis zu drei Jahren für jedes Kind. Diese Schutzregelungen sind arbeitsrechtlich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankert. Es erlaubt Eltern eine Rückkehr in den Beruf nach Ablauf der Elternzeit. Das Diskriminierungsverbot schützt die Bezieher vor Benachteiligung aufgrund der Inanspruchnahme von Elterngeld.

Fragen und kurze Antworten zum Thema Elterngeld

  • Wie lange zahlt der Arbeitgeber in der Elternzeit? - Bis zu drei Jahren.
  • Wie lange muss man angestellt sein, um Elterngeld zu bekommen? - Für den Erhalt ist kein Arbeitsverhältnis nötig.
  • Ist Elternzeit ein Arbeitsverhältnis? - Nein, Elternzeit ist nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden.
  • Ist Elternzeit Betriebszugehörigkeit? - Ja, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht.
  • Bin ich in der Elternzeit noch angestellt? - Ja, das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.
  • Wer bezahlt die Krankenkasse in Elternzeit? - Während der Elternzeit brauchen keine Beiträge bezahlt zu werden, es sei denn, es besteht eine Teilzeitbeschäftigung, dann bezahlen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer seinen jeweiligen Anteil.
  • Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden? - Arbeitnehmer genießen in dieser Zeit Kündigungsschutz, der nur in Ausnahmefällen nicht gilt.
  • Kann ich Elternzeit nehmen, wenn meine Frau nicht arbeitet? - Ja, das ist kein Problem.
  • Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld? - Ja, wenn sie vor der Elternzeit mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

 

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Elternzeit oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.

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