• Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Elternzeit im Arbeitsrecht

Kündigungsschutz und Rechte während der Elternzeit

Mit der Elternzeit dürfen Arbeitnehmer ein bestehendes Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit unterbrechen. Dazu gewährt das deutsche Arbeitsrecht Beschäftigten, die ein Kind bekommen haben, einen besonderen Kündigungsschutz während der Elternzeit. Sobald sie die Elternzeit verlangen, beantragt werden muss sie nicht, darf ihnen der Arbeitgeber nicht mehr kündigen.

Fragen zum Thema Elternzeit

  • Wie lange muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz in Elternzeit freihalten?
  • Wie lange ist die gesetzliche Elternzeit?
  • Was zahlt der Arbeitgeber in der Elternzeit?
  • Bis wann können Väter 2 Monate Elternzeit nehmen?
  • Ist Elternzeit ein aktives Arbeitsverhältnis?
  • Kann der Arbeitgeber Elternzeit ablehnen?
  • Wie funktioniert Elternzeit in Deutschland?
  • Wie viel Geld bekommt man, wenn man 2 Jahre in Elternzeit geht?
  • Kann man 1,5 Jahre Elternzeit nehmen?
  • Wer bezahlt die Krankenkasse in Elternzeit?

Dauer der Elternzeit

Die Maximaldauer der Elternzeit beträgt drei Jahre pro Kind. Die Zeit ist flexibel auf mehrere Zeiträume bis zum 8. Lebensjahr des Kindes aufteilbar. Pro Elternteil können jeweils drei Jahre in Anspruch genommen werden. Davon müssen zwölf Monate auf die Zeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres genommen werden. Die übrigen 24 Monate können auf die Zeit danach bis einschließlich des achten Lebensjahres übertragen werden. Die Zwillingsregelung besagt, dass es jeweils einen Anspruch auf eine separate Elternzeit gibt.

Anspruch auf Elternzeit

Ein Anspruch besteht für ausnahmslos alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Betriebsgröße, der Art des Arbeitsverhältnisses (Teilzeit- oder Minijobs) oder der Staatsangehörigkeit. Zwischen In- oder Ausländern wird kein Unterschied gemacht, solange sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Es spielt auch keine Rolle welche Elternschaft besteht, den biologische Eltern sind genauso berechtigt wie Adoptiv- oder Pflegeeltern. Entscheidend für den Anspruch auf Elterngeld ist die gemeinsame Erziehung und dass das Kind im selben Haushalt lebt.



Anmeldung der Elternzeit

Die Elternzeit muss nicht beantragt oder genehmigt werden, sondern sie muss lediglich in der richtigen Form verlangt werden. Dafür ist eine fristgemäße schriftliche Anmeldung beim Arbeitgeber notwendig und ausreichend. Die schriftliche Anmeldung muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber vorliegen. Die Anmeldung der Elternzeit muss genaue Angaben hinsichtlich der gewünschten Zeiträume machen. Wenn es soweit ist, muss nur noch die Elternschaft belegt werden. Dafür ist ein Nachweis über die Geburt des Kindes oder eine Sorgeberechtigung notwendig. Es gibt auch eine gewisse Flexibilität bei der nachträglichen Gestaltung der Elternzeit, das heißt, Änderungen sind unter bestimmten Bedingungen durchführbar.

Elternzeit und Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz beginnt schon bei der Anmeldung der Elternzeit. Dieser Schutz bleibt während der gesamten Elternzeit und bis zu acht Wochen danach bestehen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Demnach sind Kündigungen auch während der Elternzeit, aber nur in besonderen Fällen mit Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde im Bereich des Möglichen. Der Kündigungsschutz ist unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses. Er gilt also auch bei Teilzeit während der gesamten Elternzeit. Bei einer unzulässigen Kündigung können Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einleiten.

Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Auch während der Elternzeit dürfen die Eltern jeweils bis zu 32 Stunden (30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden) pro Woche arbeiten. Dafür muss jedoch ein Antrag gestellt werden. Der schriftliche Antrag muss dem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vorher zugestellt werden. Dieser wird in der Regel zustimmen, denn er darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Somit können Arbeitnehmer kombinieren. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich, während gleichzeitig die Elternzeit besteht. Der Verdienst wird bei der Berechnung des Elterngeldes selbstverständlich berücksichtigt.

Sollten Sie Fragen zu Elternzeit oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.

ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


Hier finden Sie weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht

TOP 10 Arbeitnehmerfragen

Welche arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigen Sie als Arbeitnehmer? Unser erfahrenster Fachanwalt für Arbeitsrecht sammelte die zehn häufigsten arbeitsrechtlichen Probleme von Arbeitnehmern...

Fristlose Kündigung

Unser Fachanwalt empfiehlt bei Erhalt einer fristlosen Kündigung nicht sofort aufzugeben und den Kopf in den Sand zu stecken. Denn eine fristlose Kündigung hat in der Regel immer...

Informationen zu Ihren Rechten während der Elternzeit

In den §§ 15 ff des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) wird insbesondere der Anspruch von Arbeitnehmern auf Elternzeit geregelt...


Haben Sie noch Fragen zur Elternzeit oder zum Mutterschutz?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0800-7236910

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Ismaninger Str. 92
81675 München