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Arbeitsrechtsberatung

Die Welt des Arbeitsrechts und die Mission der ArbeitnehmerHilfe e.V.

Bis zum heutigen Tage gibt es, trotz zahlreicher Bemühungen, keine einheitliche Kodifizierung des Arbeitsrechts. Arbeitsrechtliche Vorschriften finden sich zerstreut im Europarecht, im Grundgesetz und in zahlreichen Einzelgesetzen, wie zum Beispiel dem Mutterschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz. Dazu kommen noch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und selbstverständlich die Arbeitsverträge. Ein einheitliches „Arbeitsgesetzbuch“ wie das BGB existiert nicht.

Gerade diese Vielzahl von Vorschriften und Besonderheiten des Arbeitsrechts machen es trotz Recherche im Internet für den Arbeitnehmer nicht einfach herauszufinden, welche Vorschriften anwendbar sind. Dabei gilt es auch zu beachten, dass es insbesondere im Arbeitsrecht auf die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ankommt. 

Die ArbeitnehmerHilfe e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, Arbeitnehmern bei der Durchforstung dieser Vorschriften durch unkompliziert und kostenfrei zugängliche Arbeitsrechtsberatung zu unterstützen. Dabei beraten Sie unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht an allen Standorten des ArbeitnehmerHilfe e.V. zu all Ihren arbeitsrechtlichen Belangen. 

Wir zeigen Ihnen welche Vorschriften zur Anwendung kommen, welche Besonderheiten zu beachten sind und prüfen auch, ob die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Ihren Fall Anwendung findet. 

Haben Sie eine Kündigung erhalten? - Dann überprüfen wir für Sie z. B. die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, die Einhaltung der Kündigungsfrist. Wir berechnen Ihren Resturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und prüfen, ob es tarifvertragliche oder europarechtliche Besonderheiten zu beachten gibt.



Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie richtig eingruppiert wurden? 

Dann überprüfen wir Ihren Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag dahingehend, ob in Ihrem Fall die tarifvertraglichen Vorschriften den arbeitsvertraglichen Vorschriften vorgehen. Wir überprüfen auch, ob in Ihrem Fall der Tarifvertrag überhaupt wirksam zur Anwendung kommt oder kommen konnte.


Haben Sie das Gefühl gemobbt zu werden?

Dann gehen wir gemeinsam den Sachverhalt mit Ihnen durch und zeigen auf nach welchen Vorschriften Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen könnte. Denn der Begriff „Mobbing“ ist nicht legaldefiniert und der Anspruch aus Schadensersatz kann sich aus mehreren Vorschriften ergeben.


Haben Sie das perfekte BAG-Urteil gefunden?

Dann gehen wir dieses Urteil gemeinsam mit Ihnen anhand Ihres persönlichen Sachverhaltes durch und überprüfen, ob es denn auch tatsächlich unmittelbar für Ihre Sache anwendbar ist. 


Sind Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden?

Dann überprüfen wir dies auch – unter Zugrundelegung der neuesten BAG-Rechtsprechung und der Vorschriften in der Gewerbeordnung – und geben Ihnen zu Ihrem Arbeitszeugnis unsere rechtliche Einschätzung.


Das sind nur gewisse Beispiele unserer Beratungsleistung im Arbeitsrecht. Wir können Ihnen und Kollegen auch helfen, einen Betriebsrat zu gründen und die Interessen vieler Arbeitnehmer durchzusetzen. Denn nicht immer kann eine Suchmaschine helfen und nicht immer sind die Antworten zufrieden stellend. Für viele ist die Arbeit sehr wichtig und der Verlust des Arbeitsplatzes hat für Arbeitnehmer eine einschneidende Ursache.

Aus diesem Grund berät und unterstützt Sie der ArbeitnehmerHilfe e. V. in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht können Sie auch im weiteren Verlauf außergerichtlich mit Beratungshilfe wie gerichtlich mit Prozesskostenhilfe zu den für Sie günstigsten Konditionen vertreten, um Ihre Rechte im Arbeitsrecht durchzusetzen.

Benötigen Sie eine schnelle Auskunft, so nutzen Sie bitte – als Nichtmitglied – die Soforthilfe. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass eine solche Soforthilfe nicht eine umfassende Rechtsberatung – welche wir unseren Mitgliedern für 40 € im Jahr anbieten – ersetzt. 


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Unsere spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht sind für Sie da.

Infos und Termine unter der kostenfreien Rufnummer
0800-7236910

Termin Arbeitsrechtsberatung:
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