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Beratung für Arbeitnehmer

bei Erhalt einer Kündigung

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, ist es wichtig, diese Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Denn erst bei einer fehlerhaften Kündigung bietet sich für den Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Abfindung oder einer Weiterbeschäftigung an.

Zur Überprüfung der Kündigung haben Sie nur wenig Zeit, da die Wirksamkeit der Kündigung nach 3 Wochen angenommen wird, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage einlegt.

Im ArbeitnehmerHilfe e.V. können Sie als Arbeitnehmer Ihre Kündigung ohne Scheu vor Kosten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Die Beratung zur Kündigung ist für Mitglieder des ArbeitnehmerHilfe e.V. kostenlos.

Nach der umfangreichen Beratung zu Ihrer Kündigung können Sie entscheiden, ob sich eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht oder ein Anschreiben an Ihren Arbeitgeber zur Geltendmachung einer Abfindung oder Weiterbeschäftigung lohnt.

Termine für Arbeitnehmer zur Überprüfung der Kündigung können kurzfristig vereinbart werden unter 0800-7236910.

Nicht-Mitglieder des ArbeitnehmerHilfe e.V. füllen vor der Beratung die Beitrittserklärung aus und werden im Anschluss von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Ihrer Kündigung beraten.



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