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Sind Sie in einem Kleinbetrieb (maximal zehn Mitarbeiter) tätig?

 

Es liegt ein Kleinbetrieb vor, wenn in Ihrem Betrieb maximal zehn Angestellte versicherungspflichtig beschäftigt sind. Dabei werden alle Mitarbeiter bis einschließlich 20 Wochen Arbeitsstunden mit 0,5 gezählt, alle Mitarbeiter mit maximal 30 Wochenstunden mit 0,75 und die restlichen Mitarbeiter mit 1,0. Achten Sie hierbei darauf, dass auch geringfügig beschäftigte Mitarbeiter mit dem Faktor 0,5 erfasst werden.

Kommen Sie mit dieser Zählweise auf maximal zehn oder auf mehr Mitarbeiter?


Haben Sie Fragen zur Berechnung der Betriebsgröße?

Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne dabei und beraten Sie kostenlos im Arbeitsrecht.
Wir sind für Sie da.

0800-7236910

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Ismaninger Str. 92
81675 München

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