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Betriebsbedingte Kündigung

 

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss ein betriebsbedingter Grund für die ordentliche Kündigung vorliegen. Im Arbeitsrecht kann dieser im Umsatzrückgang gegeben sein oder in einer Unternehmerentscheidung, nach der genau Ihr Arbeitnehmerarbeitsplatz entfällt.

Genau das ist arbeitsrechtlich häufig das Problem! Denn in der Regel versucht der Arbeitgeber bei Vorliegen betriebsbedingter Notwendigkeiten für eine ordentliche Kündigung diejenigen Mitarbeiter zu entfernen, die arbeitsrechtlich eine ordentliche Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz zu erhalten hätten, sondern die er auch loswerden möchte.

Wenn es dem Arbeitgeber arbeitsrechtlich schon schlechter geht, dann möchte er meistens die in seinen Augen am wenigsten effizienten oder gewinnbringendsten Arbeitnehmer kündigen. Dadurch kommt es aus Sicht des Anwalts für Arbeitsrecht in aller Regel zu Fehlern bei dem Ausspruch der ordentlichen Kündigung, weil die arbeitsrechtlichen Gesetze nicht richtig auf die Kündigung angewandt oder weil sie vollständig übergangen wurden.

Deshalb sind über 88% aller betriebsbedingten Kündigungen nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen unwirksam. Sie können also entweder eine Weiterbeschäftigung oder eine wahrscheinlich für Sie wünschenswertere hohe Abfindungszahlung von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Aufgrund der Schwierigkeiten, die arbeitsrechtliche Begründung für die Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung zu finden, bietet sich dabei allerdings die Zuhilfenahme eines versierten Anwalts für Arbeitsrecht an.

Wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht können Sie perfekt zu Ihren Möglichkeiten, insbesondere dem Erhalt einer hohen Abfindungszahlung oder Weiterbeschäftigung beraten und Ihnen den besten Weg bei einer solchen Kündigung aufzeigen. Wie muss ich nun eine aussichtsreiche Kündigungsschutzklage durchführen und wie sollte ich als Arbeitnehmer die Verhandlungen führen. Gerne können Sie diese schwierigen arbeitsrechtlichen Entscheidungen auch unseren Anwälten für Arbeitsrecht überlassen. 

Zunächst hilft Ihnen aber sicherlich die fachkundige Beratung im Arbeitsrecht durch einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht weiter. Einen Termin können Sie sofort unter 0800-7236910 vereinbaren (sofortige Terminvereinbarung wegen der dreiwöchigen Frist für eine Kündigungsschutzklage ist zu empfehlen).


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