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Fristlose Kündigung, Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

 

Sie müssen im Arbeitsrecht unterscheiden zwischen einer fristlosen Kündigung und einer Kündigung, die die Kündigungsfrist nicht einhält.

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie als Arbeitnehmer ordentlich kündigen wollte, jedoch die Kündigungsfrist falsch berechnet hat, dann kann das arbeitsrechtlich einfach in Form der Neuberechnung geltend gemacht werden. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, muss man allerdings auch eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden, zumindest ist dies aus anwaltlicher Sicht zu empfehlen.

Der Arbeitgeber hat bei einer fristlosen Kündigung nicht nur die Frist falsch berechnet, meistens werden Sie als Arbeitnehmer mit sofortiger Frist gekündigt. Im Arbeitsrecht muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen. Aus anwaltlicher Sicht muss dies ein ganz erheblicher Grund sein, wie eine Straftat oder mehrmalige erhebliche Verfehlung nach bereits erhaltenen Abmahnungen.

Beantworten Sie bitte für unseren Anwalt noch einmal, ob es sich um eine fristlose oder ordentliche Kündigung handelt, Sie erhalten im Anschluss weitere arbeitsrechtliche Hinweise.


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