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Fristlose Kündigung

 

Die fristlose Kündigung bringt sehr viele gravierende Nachteile mit sich und ist die arbeitsrechtlich extremste Form einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Regel muss vorher eine Abmahnung übergeben worden sein, damit der Arbeitnehmer seine arbeitsrechtlichen Verfehlungen einzuschätzen weiß und diese nicht wiederholt.

Bei ganz erheblichen Verfehlungen wie etwa Straftaten, kommt auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung in Betracht. So ein Fall kann arbeitsrechtlich insbesondere bei Diebstahl oder nachhaltigem Arbeitszeitbetrug vorliegen.

Bei einer fristlosen Kündigung empfehlen unsere Anwälte für Arbeitsrecht immer die Beratung, da durch die fristlose Kündigung nicht nur arbeitsrechtliche Nachteile entstehen, sondern auch sozialrechtlich eine Sperre des Arbeitslosengelds in aller Regel eintritt. Sie stehen als Arbeitnehmer dann zwölf Wochen ohne irgendwelche Zahlungen da und müssen sich über die Krankenkassen auch noch selbst versichern.

Unser Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen trotz der vermeintlich ausweglosen Situation nach einer Überprüfung der Kündigung in der Beratung sehr gute Tipps geben, wie Sie alle Nachteile vermeiden und eventuell sogar bei einem Fehler der Kündigung noch ausstehendes Gehalt und eine hohe Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten können. Vereinbaren Sie am besten einen Termin zur Beratung unter 0800-7236910.

Wir vom ArbeitnehmerHilfe e.V. helfen Ihnen sehr gerne weiter!


Wurde Ihnen fristlos gekündigt?

Dann nutzen Sie die kostenlosen Arbeitsrechtsberatungen durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht.
Wir stehen Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen beratend zur Seite.

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