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Kündigungsschreiben Vorlage Muster 

Wie gehe ich vor, wenn ich kündigen will?

Wir möchten dabei helfen, dass Sie häufige Fehler bei der Kündigung vermeiden. Eine eigene Kündigung muss man richtig planen, denn es müssen Fristen und Formalitäten beachtet werden. Da die Kündigung schriftlich erfolgt, muss man wissen, welcher Inhalt hinein gehört. Ebenso wichtig ist der richtige Adressat. An wen genau geht die Kündigung? Dann kommt es darauf an, professionell zu bleiben, das heißt auch, beim Abschied faire zu kommunizieren. Das erleichtert auch die wichtigsten To-dos vor dem letzten Arbeitstag, dazu gehören vor allem der Resturlaub und das qualifizierte Arbeitszeugnis.

Kündigungsfrist beachten

Dazu muss man zunächst in Erfahrung bringen, wo die geltende Kündigungsfrist steht. Dafür kommt eigentlich nur der Arbeitsvertrag oder manchmal der Tarifvertrag in Frage und wenn sich da nichts findet, gelten die gesetzlichen Regelungen. Prüfen Sie zunächst im Arbeitsvertrag, ob längere Fristen, als die gesetzlich festgelegten, gelten. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In den meisten Fällen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen und zwar entweder zum 15. des Monats oder zum Monatsende. Eine Ausnahme stellt die Probezeit dar. Hier gilt eine verkürzte Frist von meistens zwei Wochen. Tarifverträge können abweichende Fristen vorsehen, dabei handelt es sich um Regelungen die nur für einzelne Branchen gelten. Darüber hinaus gibt es Sonderfälle mit längeren Kündigungsfristen, zum Beispiel bei langer Betriebszugehörigkeit.

Schriftliche Kündigung

Die Formvorschrift lautet: Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Eine E-Mail-Kündigung oder mündliche Kündigung ist unwirksam. Auch ein Kündigungsschreiben ohne eigenhändige Unterschrift ist ungültig. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, die Kündigung mit einem Empfangsnachweis zuzustellen. Dafür kommt eine persönliche Übergabe mit Bestätigung oder ein Einschreiben mit Rückantwort in Frage. Eine Kündigung muss nicht viel beinhalten. Alles sollte klar und knapp formuliert werden: Kündigung, Datum und die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis reichen inhaltlich aus.

Richtiger Ansprechpartner

Bei einer Kündigung ist der direkte Vorgesetzte der richtige Ansprechpartner und sollte zuerst informiert werden. Das Kündigungsschreiben ist eine Angelegenheit für die Personalabteilung des Arbeitgebers. Dort sollten Sie Ihre offizielle Kündigung abgeben, falls vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist. In kleineren Unternehmen ohne Personalabteilung ist die Geschäftsführung der richtige Adressat. Als Ansprechpartner hinsichtlich der Kündigung steht auch der Betriebsrat zur Verfügung. Der kann zwar beratend unterstützen, aber keine Kündigung entgegennehmen. Die Kollegen sollten Sie lieber erst nach Ihrer offiziellen Kündigung informieren, um Unruhe im Betrieb zu vermeiden.

Faire Kommunikation

Um die Trennung vom Arbeitgeber sauber zu vollziehen, sollten Sie Loyalität oder zumindest Neutralität zeigen, indem Sie auf negative Äußerungen über ihn verzichten. Viel hilfreicher für eine konfliktarme Trennung sind, Wertschätzung für die Erfahrungen und Zusammenarbeit zu zeigen. Dabei hilft es auch, es mit Ehrlichkeit nicht zu übertreiben. Natürlich können Sie dem Arbeitgeber die echten Gründe für die Kündigung mitteilen, aber bleiben Sie dabei diplomatisch. Falls Ihnen zum Abschied ein Abschlussgespräch angeboten wird, führen Sie es bitte professionell und respektvoll. Helfen Sie Ihrem Arbeitgeber bei Bedarf mit einer ordentlichen Stellenübergabe und informieren Sie ihn über alle offenen Aufgaben, um es Ihrem Nachfolger nicht unnötig schwer zu machen.

Zu guter Letzt: Resturlaub, Zeugnis und sonstiges klären

Vergessen Sie nicht, sich um Ihren Urlaubsanspruch zu kümmern. Sie können die offenen Urlaubstage entweder einplanen oder sich auszahlen lassen. Für den Abbau oder die Auszahlung von Überstunden gibt es meistens vertragliche Regelungen. Fordern Sie frühzeitig ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an. Geben Sie alle vom Unternehmen bereitgestellten Ausstattungen, wie Laptop, Schlüssel, Firmenhandy und ähnliches, ordnungsgemäß zurück. Prüfen Sie Ihr letztes Gehalt darauf, ob alle Arbeitsentgelte, einschließlich Provisionen, Boni und Prämien vollständig gezahlt wurden.



Vorlage eines Kündigungsschreiben an den Arbeitgeber

 

[Ihr Name]

[Ihre Adresse]

[PLZ, Ort]

[Ihre E-Mail-Adresse]

[Ihr Telefon]

 

[Arbeitgeber]

[Unternehmen]

[Adresse]

[PLZ, Ort]

[Datum]

 

Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrags

Sehr geehrte(r) [Ansprechpartner],

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis bei [Unternehmen] fristgerecht zum [letzter Arbeitstag] gemäß der vertraglich vereinbarten bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist.

(Optional: Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit und die wertvollen Erfahrungen, die ich in Ihrem Unternehmen sammeln konnte.)

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich. Zudem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Wie kündigt man am besten beim Arbeitgeber? - Sie müssen die vertragliche und gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und eigenhändig unterzeichnet werden. Eine Begründung ist nur bei fristloser Kündigung erforderlich.

Wie sagt man dem Arbeitgeber, dass man kündigt? - Übergibt man die Kündigung persönlich, nennt man den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses und bittet um eine schriftliche Empfangsbestätigung.

Wie kann ich kündigen, ohne Sperre zu bekommen? - Eine Eigenkündigung aus wichtigem Grund zieht keine Sperre der Agentur für Arbeit nach sich. Ein wichtiger Grund könnte zum Beispiel der Gesundheitszustand sein.

Was sage ich, wenn ich kündige? Wie bringt man seinem Chef die Kündigung bei? - Sie müssen nichts sagen, wenn Sie kündigen. Die Zustellung der Kündigung reicht aus.

Wie kündige ich fristlos? - Wie jede Kündigung muss auch die fristlose Kündigung schriftlich zugestellt werden und eigenhändig unterschrieben sein. Zudem muss eine fristlose Kündigung einen triftigen Grund haben.

Sollten Sie Fragen zur Selbstkündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.

ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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