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Remote Work im Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitnehmer zu Remote Work deutschlandweit
Zum besseren Verständnis sollte man zwischen Remote Work, welches jegliches Arbeiten außerhalb eines festen Büros meint, und dem Homeoffice, welches das Arbeiten am eigenen Wohnort meint, unterscheiden. Die mit Abstand häufigste Form von Remote Work ist das Homeoffice. Doch es gibt viele zu klärende Fragen bei dem Thema. Welche Rechte und Pflichten sind mit Remote Work verknüpft? Wie sind die Arbeitszeiten für das Arbeiten im Homeoffice geregelt? Welche gesetzliche Vorgaben müssen bei Remote Work eingehalten werden? Wer ist für den Datenschutz im Homeoffice verantwortlich und was muss bei internationalen Remote-Arbeitsplätzen rechtlich und steuerlich beachtet werden?
Homeoffice im Arbeitsvertrag – Rechte und Pflichten
Regelungen zur Remote-Arbeit müssen vertraglich vereinbart werden, zum Beispiel mit Homeoffice-Klauseln im t3://page?uid=1973Arbeitsvertrag. In diesen müssen Fragen der Erreichbarkeit festgeschrieben werden. Dazu gehören Vorgaben zur Verfügbarkeit und die einzuhaltenden Reaktionszeiten. Ebenso müssen erlaubte Arbeitsorte festgelegt werden, denen zu entnehmen ist, ob zum Beispiel die Arbeit aus dem Ausland erlaubt ist. Eine mögliche Klausel kann die Rückkehrpflicht regeln, indem sie die Möglichkeit des Arbeitgebers, Büropräsenz zu verlangen, anzeigt. Letztlich sollte im Vertrag auch geklärt werden, wer die Verantwortung für Laptop, Software, Internet und andere Arbeitsmittel zu tragen hat.
Arbeitszeit und Erreichbarkeit: Gesetzliche Vorgaben
Grundsätzlich gelten bei Remote Work die nationalen Regeln des Landes, in dem gearbeitet wird. Für die Home Office-Arbeitsplätze in Deutschland gilt demnach in allen Belangen das deutsche Arbeitsrecht. Das heißt, es gilt die maximale Arbeitszeit von acht bis zehn Stunden pro Arbeitstag, verknüpft mit der Pflicht zur Erfassung der geleisteten Stunden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten von 30 Minuten nach sechsstündiger Arbeit müssen ebenso eingehalten werden wie die zulässigen Regelungen für Überstunden, einschließlich ihrer Erfassung, Dokumentation und Vergütung oder deren Freizeitausgleich. Wie im normalen Arbeitsleben muss eine Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit gegeben sein.
Arbeitsschutz im Homeoffice: Wer trägt Verantwortung?
Die besondere Rolle, die der Ergonomie des Arbeitsplatzes im Büro zukommt, gilt selbstverständlich auch für das Homeoffice. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Vorgaben für Bürostuhl, Schreibtisch, Bildschirmhöhe und die Beleuchtung des Arbeitsplatzes eingehalten werden. Die Mitarbeiter im Homeoffice müssen zur Absicherung bei Arbeitsunfällen bei einer Unfallversicherung versichert werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Arbeitgeberpflicht zur Prüfung der Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer trägt in der Regel die Verantwortung für selbstverschuldete Schäden an Arbeitsmitteln? Um psychische Belastungen zu minimieren, obliegt es den Arbeitgeber, Maßnahmen gegen Isolation und Überlastung durchzuführen.
Datenschutz und IT-Sicherheit bei Remote Work
Nicht nur im Homeoffice kommt der Datensicherheit heutzutage eine Schlüsselrolle zu. Darum sind auch im Remote Work die Themen Verschlüsselung, VPN, Zugriffsbeschränkungen und Vertraulichkeit von enormer Bedeutung. Der sichere Umgang mit sensiblen Unternehmensdaten ist eine der großen Herausforderung bei der Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen. Dazu werden oft sichere Cloud-Dienste für die Speicherung und den Zugriff auf Firmendaten verwendet. Alle Mitarbeiter, insbesondere die Führungskräfte, müssen regelmäßig für Datenschutz-Risiken im Homeoffice sensibilisiert werden. Es müssen Regeln zur Nutzung eigener Hardware für die Arbeit geschaffen und durchgesetzt werden.
Kostenübernahme und steuerliche Aspekte für Arbeitnehmer
Vor dem Beginn des Homeoffices sollten Arbeitnehmer klären, welche Kosten der Arbeitgeber übernimmt. Stellt er die benötigte Technik wie Laptop, Headset, Bildschirm bereit? Ist der Arbeitgeber bereit, sich an den Kosten für das Internet und den Stromverbrauch mit einem angemessenen Zuschuss zu beteiligen? Eine Erstattung für höhere Energiekosten im Homeoffice ist also durchaus relevant. Ebenso kommen Zuschüsse für den Arbeitsplatz wie Büromöbel oder die Einrichtung eines Arbeitsraums in Frage. Schließlich sollte auch die steuerliche Absetzbarkeit der zusätzlichen Kosten geklärt werden, also welche Möglichkeiten, Kosten geltend zu machen, beim Arbeitnehmer verbleiben.
Mitbestimmung bei Homeoffice
Der Betriebsrat muss an Homeoffice-Regelungen beteiligt werden, denn ihm obliegt es, die Richtlinien für das Homeoffice sowie Betriebsvereinbarungen zur Telearbeit mitzugestalten. Er muss im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes prüfen, ob ein fairer Zugang zu Remote Work für alle Beschäftigten gewährleistet ist und welche Grenzen der Überwachung durch den Arbeitgeber eingehalten werden müssen. Ebenso muss er dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter in Feedback-Prozesse zur Weiterentwicklung von Remote-Work-Regelungen eingebunden sind.
Internationale Remote-Arbeit
Die rechtlichen Herausforderungen bei der Umsetzung von internationaler Remote-Arbeit dürfen nicht unterschätzt werden. Hinsichtlich des Arbeitsrechts muss genau geklärt werden, in welchen Fällen nationales und wann ausländisches Recht anwendbar ist. Auch bei Remote Work im Ausland gilt die Sozialversicherungspflicht. Es bedarf einer Klärung, wo Steuern gezahlt werden müssen und in welcher Währung die Arbeit bezahlt wird. In vielen Fällen ist ein Visum oder Arbeitsgenehmigung für Remote Worker im Ausland erforderlich. Um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten Regelungen zur Vermeidung von doppelter Steuerpflicht getroffen.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice? - Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Homeoffice ist nur möglich, wenn mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen wurde.
Kann man remote aus dem Ausland arbeiten? - Grundsätzlich ist das Arbeiten vom Ausland aus erlaubt, allerdings sind dabei einige gesetzliche und steuerliche Anforderungen zu erfüllen und Regeln zu beachten.
Ist Homeoffice schon ein Gewohnheitsrecht? - Kommt darauf an. Von einem Gewohnheitsrecht ist erst auszugehen, wenn etwas über drei Jahre praktiziert wurde.
Soll mobiles Arbeiten im Arbeitsvertrag stehen? - Mobiles Arbeiten kann nur einvernehmlich mit dem Arbeitgeber ermöglicht werden und sollte deshalb vertraglich fixiert sein.
Kann mir der Arbeitgeber Homeoffice verweigern oder habe ich einen Anspruch auf Homeoffice? - Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt, kann der Arbeitgeber es verweigern.
Kann ich bei einem Remote-Job von überall aus arbeiten? - Grundsätzlich ja, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Ist Homeoffice ein Kündigungsgrund? - Wenn ein Arbeitnehmer nicht bereit ist, im Homeoffice zu arbeiten, kann er vom Arbeitgeber auch nicht dazu gezwungen werden. Eine diesbezügliche Kündigung wäre unwirksam.
Kann der Arbeitgeber mich aus dem Homeoffice holen? - Ja, der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter jederzeit zurück an ihren Arbeitsplatz im Betrieb beordern.
Sollten Sie Fragen zum Remote Work im Arbeitsrecht oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.
ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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