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Berechnung Annahmeverzugsvergütung

Das Bundesarbeitsgericht hat für die Berechnung des Annahmeverzugslohns eine neue Variante angewandt.

Ist der Annahmeverzugslohn als Teilanspruch eines Monats zu ermitteln, berechnet das BAG diesen auf der Basis von 30 Tagen je Monat.

Außerdem sind die Zeiträume, in denen die Vergütung und anderweitiger Verdienst gegenüberzustellen sind, von den Parteien zu bestimmen.

Es kommt daher auf die Klageanträge und die Einwendungen der Parteien an (BAG, Urteil vom 16.5.2012 - 5 AZR 251/11).



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