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Das Recht von Teilzeit in Vollzeit wechseln - der neue Gesetzesentwurf
Das, was bis jetzt in der Praxis fast unmöglich schien, soll nun Realität werden: Der neue Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD), den dieser am 17.04.2018 vorgestellt hat, sieht vor, dass in Zukunft die Möglichkeit besteht von einer ausgeübten Teilzeitarbeit wieder in eine Vollzeittätigkeit zu wechseln.
Damit ist die Teilzeittätigkeit nurmehr befristet (sog. Brückenteilzeit). Dies soll durch Gesetz bald Wirklichkeit werden. Ende Mai soll darüber im Bundeskabinett darüber verhandelt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass man einen Anspruch auf Rückkehr auf eine Vollzeitstelle hat. Diese Neuerung betrifft vorwiegend Frauen, die meistens mit dem Nachwuchs von Kindern von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle wechseln. Uwe Müller vom Wirtschaftsinstitut DIW, (Quelle SZ vom 18.04.2018) gibt an, dass 70% der Mütter mit Kindern unter 18 Jahren einer Teilzeittätigkeit nachgehen, während es bei den Vätern nur 5% sind.
Eine Rückkehr zu einer Vollzeitstelle ist meist sehr schwer bis unmöglich. Folge davon sind, dass das Gehalt geringer ist, sich die Karrierechance verschlechtert und eine Weiterbildung im Unternehmen eher den Vollzeittätigen offensteht.
Allerdings soll das neue Gesetz uneingeschränkt nur für Unternehmen und Betriebe gelten, die mehr als 45 Mitarbeiter haben. Hat ein Unternehmen weniger Mitarbeiter, so besteht nach dem neuen Gesetzesentwurf für die Beschäftigten kein solcher Anspruch.
Für Unternehmen ab 200 Mitarbeiter soll der Anspruch aber uneingeschränkt gelten. Für die anderen Unternehmen, also bei einer Mitarbeiterzahl von 45 bis 200 soll es dem Gesetzesentwurf nach nur einen eingeschränkten Anspruch geben: Bei solchen Unternehmen muss der Arbeitgeber je angefangene 15 Arbeitnehmer künftig einem Mitarbeiter die Rückkehr in die Vollzeittätigkeit ermöglichen.
Diese Einschränkung der Anwendbarkeit des neuen Gesetzes lässt Kritik aufkommen. Viele der derzeit Teilzeitbeschäftigten arbeiten in kleineren Unternehmen, die gar nicht von dem neuen Gesetz erfasst werden, bzw. der eingeschränkten Anwendung unterfallen.
Nach Aussage der Regierung würden von den 40 Millionen Beschäftigten 15 Millionen keine Möglichkeit haben, auf eine Vollzeitstelle zu wechseln, da deren Arbeitgeber weniger als 45 Mitarbeiter hat. Bei allen weiblichen Beschäftigten trifft dies, so die Aussage der Regierung, auf 40 % von ihnen zu. Bei den Arbeitgebern mit bis zu 200 Beschäftigten, auf die das Gesetz nur eingeschränkt zutreffen soll, sind laut Angaben der Regierung 10 Millionen beschäftigt.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz dann in seiner endgültigen Fassung aussehen wird.
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