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Arbeitsrechtliche Beratung nach Kündigung

Kompetente Beratung durch (Fach-)Anwälte für Arbeitsrecht - Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Nutzen Sie eine arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. in Ihrer Stadt – für Mitglieder natürlich kostenlos.

Der allgemeine Kündigungsschutz kommt sehr vielen Arbeitnehmern zugute, aber leider nicht allen. Dennoch ist jede Kündigung durch den Arbeitgeber ein angemessener Anlass zu einer fachkundigen Begutachtung, ob der Kündigungsschutz greift und wie er durchgesetzt werden kann. Für eine arbeitsrechtliche Überprüfung dürfen sich Arbeitnehmer aber nicht viel Zeit lassen, denn es gilt eine Frist von drei Wochen, nachdem den Beschäftigten die Kündigung zugestellt worden ist. Innerhalb dieser Dreiwochenfrist muss eine Klage bei einem Arbeitsgericht erhoben werden.

Obwohl das juristisch nicht ausgeschlossen ist, sollten sich Arbeitnehmer keine große Hoffnung auf Weiterbeschäftigung machen. Denn die möchten die Arbeitgeber auf jeden Fall vermeiden und sind dafür oft zu großen Zugeständnissen bereit. Um den Arbeitgebern die Zugeständnisse tatsächlich abzuringen, braucht es die Unterstützung eines erfahrenen, aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalts. Einen solchen finden Arbeitnehmer bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. in Ihrer Stadt.

Die am häufigsten gestellten Fragen von Arbeitnehmer sind: Wann hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz? Wer genießt wann Kündigungsschutz? Wie lange habe ich Kündigungsschutz? Wann greift das Kündigungsschutzgesetz? Wie lange habe ich Kündigungsschutz? Wann bin ich als Arbeitnehmer unkündbar? Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beantworten Ihnen diese und alle anderen relevanten Fragen zum Thema Kündigungsschutz.



Die nächsten Schritte für gekündigte Arbeitnehmer

Lassen Sie sich nach einer Kündigung bloß nicht unterkriegen. Übernehmen Sie stattdessen mit unserer Hilfe die Initiative und machen Sie Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche konsequent geltend. Das ist weder kompliziert noch zeitaufwendig. Das müssen Sie tun:

1. Schritt: Der besondere Kündigungsschutz

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz für alle im Kündigungsschutzgesetz genannten Arbeitnehmer gibt es den sogenannten besonderen Kündigungsschutz. Der gilt für verschiedene Personengruppen und geht weit über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus. Mit dem besonderen Kündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte, Arbeitnehmervertreter, Schutzbeauftragte, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Mitarbeiter in Pflege- oder Elternzeit zielt der Gesetzgeber darauf ab, deren Kündigung unmöglich zu machen oder zumindest erheblich zu erschweren.

2. Schritt: Abfindung durch Überprüfung der Kündigung

Der ArbeitnehmerHilfe e.V. berät Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Lassen Sie die Kündigung von einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht überprüfen. Wenn die Kündigung einen Fehler aufweist, können unsere Rechtsanwälte mit dem Arbeitgeber eine möglichst hohe Abfindung oder Weiterbeschäftigung aushandeln.

3. Schritt: Achtung! Drei-Wochenfrist für die Kündigungsschutzklage

Für die Kündigungsschutzklage bleiben ihnen höchstens drei Wochen! Wenn der Arbeitgeber nicht einlenkt, muss der Arbeitnehmer spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage bei einem Arbeitsgericht in Ihrer Nähe einreichen.

4. Schritt: Terminvereinbarung

Sichern Sie sich auf diese Weise die Chance auf eine überdurchschnittlich hohe Abfindungszahlung, eine Weiterbeschäftigung und ein positives Arbeitszeugnis. Termine können Arbeitnehmer online oder nach Erhalt einer Kündigung kurzfristig telefonisch vereinbaren unter 0800-7236910.

Wichtiger Hinweis! Kostenlose Beratung für Mitglieder

Der ArbeitnehmerHilfe e.V. bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kündigung ohne Scheu vor Kosten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos. Falls Sie noch kein Mitglied sind, können Sie eines werden und zwar völlig unbürokratisch und ohne anschließende Wartezeit. Das heißt, neuen Mitgliedern steht ohne Verzögerung und Einschränkungen das volle Leistungsportfolio der ArbeitnehmerHilfe e.V. zu. Der Mitgliedsbeitrag beträgt lediglich 49 € jährlich. Damit bieten wir Arbeitnehmern eine äußerst günstige Möglichkeit an, Ihre Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gründlich durchchecken zu lassen.

Sollten Sie Fragen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.

ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Hier geht's zu unserem Kündigungscheck!


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