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Arbeitsrechtliche Beratung nach Kündigung
Kompetente Beratung durch (Fach-)Anwälte für Arbeitsrecht
Abfindung durch Überprüfung der Kündigung
Der ArbeitnehmerHilfe e.V. berät Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Lassen Sie die Kündigung von einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht überprüfen. Wenn die Kündigung einen Fehler aufweist, können unsere Rechtsanwälte mit dem Arbeitgeber eine möglichst hohe Abfindung oder Weiterbeschäftigung aushandeln.
Achtung! Drei-Wochenfrist für die Kündigungsschutzklage
Wenn der Arbeitgeber nicht einlenkt, muss der Arbeitnehmer spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht München einreichen.
Kostenlose Beratung für Mitglieder
Der ArbeitnehmerHilfe e.V. bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kündigung ohne Scheu vor Kosten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos. Der Mitgliedsbeitrag beträgt lediglich 40 € jährlich. Damit bieten wir Arbeitnehmern aus München eine äußerst günstige Möglichkeit an, Ihre Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gründlich durchchecken zu lassen.
Terminvereinbarung unter 0800-7236910
Sichern Sie sich auf diese Weise eine Abfindungszahlung, die Weiterbeschäftigung, ein positives Arbeitszeugnis etc. Termine können Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung kurzfristig vereinbaren unter 0800-7236910.
ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Hier geht's zu unserem Kündigungscheck!

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Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
0800-7236910