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Abfindung durch Kündigungsschutzklage?

Kostenlose Beratung zum Thema Kündigungsschutzklage und Abfindung

Im ArbeitnehmerHilfe e.V. erhalten Mitglieder kostenlose Beratung zu den Erfolgsaussichten, eine Abfindung durch Einlegung einer Kündigungsschutzklage zu erhalten.

Wenn Sie eine Kündigung überreicht bekommen, muss schnell überprüft werden, ob sich die Einreichung einer Kündigungs­­schutzklage für Sie in Form einer Abfindung rechnen könnte.

Ansonsten ist die Kündigung nach 3 Wochen in der Regel nicht mehr angreifbar und es gibt keine Möglichkeit eine Abfindung zu erlangen.

Lassen Sie sich zur Kündigungsschutzklage und den Möglichkeiten einer Abfindungszahlung von einem unserer ehrenamtlich tätigen Fachanwälte für Arbeitsrecht kostenlos beraten.

Rufen Sie uns an unter 0800-7236910 und vereinbaren einen Termin.

Beratung zur Kündigungsschutzklage und Abfindung beim ArbeitnehmerHilfe e.V.!



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Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

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