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Fazit Kündigungscheck

 

Die Überprüfung Ihrer Kündigung ist nun abgeschlossen. So gut es ohne Unterlagen (z.B.Kündigungsschreiben oder den Arbeitsvertrag) geht haben unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Sie durch die selbstständige Überprüfung Ihrer Kündigung geleitet. Wie Sie dabei wahrscheinlich an manchen Stellen gemerkt haben, ist das Arbeitsrecht im Detail sehr diffizil, sodass unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht oft keine Pauschalangaben treffen können. Denn für die arbeitsrechtliche Lösung des Problems müssen sehr viele Aspekte und Details betrachtet werden.

Dennoch hoffen wir, Ihnen bereits einen Überblick und vielleicht sogar die arbeitsrechtliche Lösung zu Ihrer erhaltenen Kündigung geliefert zu haben. Falls Sie die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen konnten, sollten Sie nun dringend innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht eingereichen. Denn im Arbeitsrecht wird die Kündigung in der Regel wirksam, wenn die Unwirksamkeit nicht innerhalb von drei Wochen vor einem Arbeitsgericht durch eine Kündigungsschutzklage angegriffen wird!

Konnten Sie die Wirksamkein oder Unwirksamkeit Ihrer erhalten Kündigung nicht feststellen, oder benötigen Sie nun Hilfe bei einer Kündigungsschutzklage, dann stehen Ihnen unsere Anwälte für Arbeitsrecht sehr gerne zur Verfügung. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, kommen Sie am besten in die persönliche Beratung zu unserem Anwalt für Arbeitsrecht. Er wird für Sie den effektivsten, gewinnbringendsten und für Sie als Arbeitnehmer günstigsten Weg der Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Rechte herausfinden. Jetzt Termin vereinbaren unter 0800-7236910.


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