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Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Beratung durch Anwalt für Arbeitsrecht
Das Wort „Mobbing“ kommt aus dem englischsprachigen Raum und bedeutet so viel wie schikanieren.
Mobbing ist also das systematische Anfeinden, Beleidigen oder Diskriminieren durch Vorgesetzte oder unter Arbeitnehmern. Es kann von einzelnen Kollegen oder ganzen Gruppen ausgehen; außerdem kann es sich sowohl am Arbeitsplatz als auch im sozialen Umfeld abspielen.
Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird, bekommt meist unsachliche oder kränkende Kritik zu hören oder wird von anderen manipuliert. Normale Konflikte, die im täglichen Arbeitsleben vorkommen können – nicht sollten –wie beispielsweise das etwas lauter werden oder die Tür knallen, sind nicht direkt als Mobbing aufzufassen.
Wenn Sie sich unsicher sind, in welcher Lage Sie sich befinden, oder der Meinung sind, am Arbeitsplatz gemobbt zu werden, vereinbaren Sie einen Termin mit dem ArbeitnehmerHilfe e.V., und wir werden Ihnen kompetent helfen.
Was sind Grundlagen des Mobbings und wohin kann es führen?
Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht
Mobbinghandlungen variieren im Arbeitsumfeld sehr und können somit auch nicht alle erfasst werden. Umso wichtiger ist es, stets eine Einzelfallsbetrachtung vorzunehmen.
Das Mobbing fängt meist mit Kleinigkeiten an, wie Schuldzuweisungen. Diese demotivieren den Arbeitnehmer enorm. Die betroffene Person wird immer mehr ausgegrenzt und schikaniert, das kann zu hohen Arbeitsfehlzeiten führen, da man als gemobbte Person nicht mehr gerne in die Arbeit gehen kann und oft erkrankt. Zudem kommt es zu Konzentrationsschwierigkeiten und Fehlern bei der Arbeit des Betroffenen durch Verunsicherung und meist sogar Verängstigung.
Falls der Arbeitnehmer durch den hohen Leidensdruck kündigt, wurde oft das Ziel der Mobber erreicht. Mobbing kann bei den Betroffenen schwere psychische und physische Folgen haben bis hin zur Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie nicht wollen, dass es bei Ihnen soweit kommt, dann holen Sie sich Rat im ArbeitnehmerHilfe Verein.
Wie kann ich gegen Mobbing vorgehen?
Arbeitsrechtliches Vorgehen gegen Mobbing
Opfer von Mobbing erkennen meist erst nach einer gewissen Zeit, dass sie gemobbt werden. Sobald diese Erkenntnis getroffen wurde, ist es wichtig, die kränkenden Handlungen in Form eines Mobbingtagebuchs festzuhalten und sich rechtliche Hilfe zu holen.
Suchen Sie die Schuld nicht bei sich selbst und warten Sie nicht ab, bevor Sie sich dagegen zu wehren. Teilen Sie die Situation Ihrem Arbeitgeber mit und vertrauen Sie sich einer Kontaktperson oder dem Betriebsrat an, oder holen Sie sich Unterstützung vom ArbeitnehmerHilfe e.V. Unsere Fachanwälte beraten Sie gerne zum Thema Mobbing.
Außerdem ist es sehr wichtig, ein „Mobbingtagebuch“ zu führen, in dem Sie Abläufe der Mobbinghandlungen detailliert schildern und am besten mit Tag und Uhrzeit notieren. Krankhafte Reaktionen, die durch das Arbeitsumfeld entstehen, sollten dem Arzt mitgeteilt werden und ärztlich dokumentiert werden.
Was tun, wenn das Mobbing vom Chef ausgeht?
Die ArbeitnehmerHilfe e.V. an Ihrer Seite
Wenn der eigene Vorgesetzte der Mobbingtäter ist, wird dies als Bossing bezeichnet.
Normalerweise sind Sie dazu verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn Sie von Kollegen gemobbt werden, doch leider passiert es immer häufiger, dass das Mobbing vom Vorgesetzten oder vom Chef selbst ausgeht. Gerade bei dieser Form von Mobbing hat man das Gefühl von Hilfslosigkeit und Existenzängsten, doch genau jetzt sollte man nicht aufgeben!
Ein etwa vorhandener Betriebsrat hilft gerne und kann sogar eine Versetzung oder Entlassung des/der Störer veranlassen. Zudem sollten Sie sich Rechtsberatung einholen.
Wie ist meine rechtliche Situation?
Verständlich erklärt vom Anwalt für Arbeitnehmer
In Deutschland gibt es leider kein Gesetz gegen Mobbing; jedoch verletzt Mobbing eventuell das Grundgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz oder das Allgemeine Gleichstellungsgesetz.
Laut Grundgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Betriebs- und Arbeitsstrukturen so zu organisieren, dass seine Arbeitnehmer nicht gemobbt werden. Zudem ist er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, das Mobben unter Kollegen zu unterbinden.
Das Betriebsverfassungsgesetz besagt, dass sich die gemobbte Person jederzeit an den Betriebsrat wenden kann. Dieser kann z.B. die Versetzung oder Entlassung verlangen, wenn der Betriebsfrieden gestört ist.
Zu guter Letzt gibt es das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Auf dieses Gesetz kann sich ein Arbeitnehmer nur berufen, wenn es sich um eine Diskriminierung handelt, also die Person wegen ihrer Religion, Herkunft, ihres Geschlecht, ihrer sexuellen Identität etc. gemobbt wird. Auch wenn es kein direktes Anti-Mobbing-Gesetz gibt, existieren weitere Gesetze, die einem helfen können und der ArbeitnehmerHilfe e.V. bietet seinen Mitgliedern gerne eine ausführliche Beratung zum Thema Mobbing und etwaige Maßnahmen dagegen an.
In unserer Beratung werden Sie von kompetenten Fachanwälten/ Rechtsanwälten für Arbeitsrecht zum Thema Mobbing informiert und können so herausfinden, ob die Maßnahmen gegen Ihre Person gegen das Gesetz verstoßen und inwieweit Sie ein Unterlassen oder Schadenersatzzahlungen wirksam gegen Ihren Arbeitgeber durchsetzen können.
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