Corona Hotline ++ Anwalt Arbeitsrecht deutschlandweit ++ Abfindung ++ Kündigung ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht bundesweit ++ Arbeitsrecht ++ Arbeitsrechtsberatung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Sachgrundlose Befristung in Tarifverträgen

Nach dem Bundesarbeitsgericht ist die Tariföffnungsklausel in § 14  Abs. 2 Satz 3, Teilzeitbefristungsgesetz trotz Verwendung des Wortes "oder" weit auszulegen.

Die Tarifvertragsparteien können sowohl hinsichtlich der Anzahl der Verlängerungen als auch bezüglich der Höchstdauer der sachgrundlosen Befristung von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbaren treffen.

Nach dem BAG gilt dies zwar nicht völlig uneingeschränkt, jedoch ist eine Höchstdauer von 3 1/2 Jahren in Kombination mit 4 Verlängerungsmöglichkeiten, wie im entschiedenen Fall, nicht zu beanstanden.

(PM des BAG zum Urteil vom 15.8.2012-7AZR 184/11)




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0800-7236910

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Ismaninger Str. 92
81675 München

Corona Hotline ++ Arbeitsrecht deutschlandweit ++ Kündigung ++ Anwalt Arbeitsrecht bundesweit ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Beratung Arbeitsrecht ++ Abfindung