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Haben Sie eine Kündigung unter Einhaltung Ihrer vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist oder eine fristlose Kündigung erhalten?

 

Im Arbeitsrecht liegt eine fristlose Kündigung in der Regel vor, wenn der Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer einen wichtigen Pflichtverstoß vorwirft. 

Werden Sie unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt, dann muss der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben keine Gründe benennen, geht jedoch in der Regel wahrscheinlich davon aus, dass er zur Kündigung berechtigt ist.

Haben Sie also eine fristlose Kündigung erhalten oder eine ordentliche Kündigung? Bitte beantworten Sie auch dieses Frage, damit unser Anwalt für Arbeitsrecht Sie dementsprechend informieren kann.


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Dann kontaktieren Sie uns telefonisch und vereinbaren direkt einen persönlichen Beratungstermin.
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