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Anforderung eines Zwischenzeugnisses

Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitnehmer deutschlandweit

Das Zwischenzeugnis ist nahezu identisch mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Lediglich Titel, Anlass der Erstellung und Funktion weichen vom qualifizierten Arbeitszeugnis ab, denn dieses wird ausgestellt, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. In diesem Fall haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf das Zeugnis, allerdings verknüpft mit einer sog. Holschuld. Das heißt, der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber auffordern, ihm ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Anders verhält es sich beim Zwischenzeugnis. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis kann sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergeben.


Triftige Gründe für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses

Für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist regelmäßig ein triftiger Grund bzw. ein berechtigtes Interesse erforderlich. Dies ist insbesondere in folgenden Arbeitssituationen der Fall:

  • ein Wechsel des Vorgesetzten
  • ein bevorstehender Abteilungswechsel
  • eine bevorstehende längere Auszeit, wie die Elternzeit oder ein Sabbatical
  • eine Unternehmensübernahme
  • eine interne Bewerbung auf eine neue Position
  • eine Umstrukturierung im Unternehmen
  • anstehende Kündigungen oder ein Personalabbau

Vorgesetztenwechsel

Eine neue Führung geht oft auch mit Veränderungen im Stil, der Arbeits- und Kommunikationsweise sowie den Bewertungsmaßstäben einher. Es besteht die Gefahr, dass alte Leistungen nicht ihren Stellenwert behalten. Ein bevorstehender Wechsel des Vorgesetzten ist also allemal ein guter Grund, Feedback in Form eines Zwischenzeugnisses anzufordern. Denn nun liegt es im nachvollziehbaren Interesse des Arbeitnehmers, die Vergleichbarkeit und Transparenz seiner Arbeitsleistungen zu gewährleisten.

Abteilungswechsel

Der Wechsel in eine andere Abteilung ist für die betroffenen Arbeitnehmer häufig auch mit einem Rollenwechsel verbunden. Das heißt, die neue Stelle im Unternehmen bringt vielleicht mehr Verantwortung mit sich, andere Fähigkeiten werden benötigt, und letztlich wird es eine neue Bewertung geben. Das ist ein guter Grund, anhand des Status quo ein Zwischenzeugnis zu verlangen.

Längere Auszeit

Längere Auszeiten wie die Elternzeit, ein Sabbatical oder andere Pausen hinterlassen Lücken im Lebenslauf. Diese sind bei einer Rückkehr in den alten Job gewiss kein Problem. Anders sieht die Sache aus, wenn sich der Arbeitnehmer nach einer längeren Pause neu orientieren möchte. Kündigt er, steht ihm ein qualifiziertes Endzeugnis zu – doch die Erinnerung an seine Leistungen in der Vergangenheit ist inzwischen vielleicht verblasst. Ein vor der Pause ausgestelltes Zwischenzeugnis bindet den Arbeitgeber jedoch. Für die Planungssicherheit ist es darum empfehlenswert, sich noch vor der langen Unterbrechung ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen.

Unternehmensübernahme

Kommt es im Unternehmen zu einem Eigentümerwechsel oder einer anderweitigen Veränderung der Unternehmensstruktur, sollten Arbeitnehmer immer auf Nummer sicher gehen und eine Bewertung ihrer bisherigen Leistungen vornehmen lassen. In diesem Fall ist die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses wichtig für die Entwicklung einer positiven Zukunftsperspektive.

Interne Bewerbung

Ein Zwischenzeugnis macht auch für diejenigen Arbeitnehmer Sinn, die eine zielstrebige Karriereentwicklung planen. Vor allem, wenn es gerade gut läuft, sollte das in einem Zwischenzeugnis festgehalten werden. Mit einer gut dokumentierten Leistungshistorie erhöhen sich die Chancen für einen weiteren Schritt in der Karriere. In diesem Fall kommt es auch sehr auf die Erwähnung der Qualifikationen an, denn diese können der entscheidende Vorteil im Vergleich mit den Mitbewerbern sein.

Umstrukturierungen im Unternehmen

Wenn sich in einem Unternehmen Umstrukturierungen oder vergleichbare Veränderungen anbahnen, kommt einem guten Zwischenzeugnis besondere Bedeutung hinsichtlich der Arbeitsplatzsicherheit zu. Es kann dabei helfen, auf sich aufmerksam zu machen, um vielleicht zukünftig mehr Verantwortung übertragen zu bekommen oder sich für eine besser bezahlte Position im Betrieb zu empfehlen. Kurzum kann es die Zukunftspläne im bisherigen Betrieb realisierbar machen.

Anstehende Kündigungen oder Personalabbau

Wenn sich ein Unternehmen offensichtlich in Schieflage befindet, wächst natürlich die Unsicherheit unter den Arbeitnehmern. Und das zu Recht, denn häufig sind die Sanierungsversuche mit zum Teil erheblichem Personalabbau verknüpft. In dieser Situation ist es ohne Zweifel sinnvoll, ein Zwischenzeugnis zu verlangen, allein um die eigenen Zukunftsplanungen zu schützen. Das Zeugnis ist auch eine wichtige Referenz im Rahmen einer Bewerbungsstrategie.


Aufwand für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses

Ein Zwischenzeugnis macht für den Arbeitgeber ebenso viel Arbeit wie ein normales Arbeitszeugnis, und es deutet vielleicht auf eine Wechselwilligkeit des Arbeitnehmers hin. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e. V. empfehlen in bestimmten Fällen jedoch dringend, sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen.

Vorteile eines Zwischenzeugnisses

Wenn das Arbeitsverhältnis gerade gut läuft, können Sie als Arbeitnehmer bei einem Vorgesetztenwechsel, einem Abteilungswechsel, einer Beförderung, einer Betriebsübernahme oder zum Beispiel vor einer Elternzeit oder einer Auszeit ein Zwischenzeugnis verlangen. Das ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu empfehlen, weil mit diesem Zwischenzeugnis die Arbeitsleistung für den ausgestellten Zeitraum nicht mehr nachträglich schlechter bewertet werden darf. Insofern sichern Sie sich als Arbeitnehmer bereits eine gute Bewertung Ihrer Arbeitsleistung. Das ist aus anwaltlicher Sicht im Arbeitsrecht sehr zu empfehlen, falls es am Ende doch zu einem Streit über das Endzeugnis kommt. Überlegen Sie also, ob Sie nicht ein Zwischenzeugnis verlangen sollten.



FAQ – Zwischenzeugnis im Arbeitsrecht

Arbeitnehmer fragt, Anwalt für Arbeitsrecht antwortet

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?


Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er ein berechtigtes Interesse bzw. einen triftigen Grund hat.


Kann ich ohne Grund ein Zwischenzeugnis anfordern?


Ob ein Arbeitnehmer ohne Grund ein Zwischenzeugnis anfordern kann, hängt von den Regelungen im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag ab. Dort kann geregelt sein, dass ein Zwischenzeugnis vom Arbeitnehmer ohne Grund verlangt werden kann. Aufgrund des erheblichen Aufwands,  den die Erstellung eines Zwischenzeugnisses für den Arbeitgeber verursacht, muss man eine solche Regelung in der Praxis mit der Lupe suchen.


Was sind die Unterschiede zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Endzeugnis?

  • Titel: Der wohl augenscheinlichste Unterschied ist die Überschrift des Dokuments. Wenn es sich um ein Endzeugnis handelt, werden Titel wie „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“ verwendet. Dagegen wird beim Zwischenzeugnis die Überschrift „Zwischenzeugnis“ angegeben.

     

  • Zeitform: Das Endzeugnis wird im Imperfekt abgefasst. Das Zwischenzeugnis ist im Präsens geschrieben.

     

  • Schlussformel: Die Schlussformel des Endzeugnisses enthält Dank für die Arbeit, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die berufliche Zukunft. Stattdessen wird in der Schlussformulierung des Zwischenzeugnisses der Anlass für die Ausstellung dargestellt.

Weitere Informationen zum Thema Zwischenzeugnis: 

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