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Wann sollte ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis anfordern?

Ein Zwischenzeugnis macht für den Arbeitgeber ebenso viel Arbeit wie ein normales Arbeitszeugnis und es deutet vielleicht auf eine Wechselwilligkeit des Arbeitnehmers hin. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht empfehlen in einigen Fällen jedoch dringend sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. 

Denn wenn das Arbeitsverhältnis gerade gut läuft, können Sie als Arbeitnehmer bei einem Vorgesetztenwechsel, einem Abteilungswechsel, einer Beförderung, einer Weiterbildung, einer Betriebsübernahme oder zum Beispiel vor einer Elternzeit oder einer Auszeit ein Zwischenzeugnis verlangen. Das ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu empfehlen, weil mit diesem Zwischenzeugnis zumindest für die ausgestellte Zeit die Arbeitskraft nicht mehr nachträglich schlechter bewerten werden darf.

Insofern sichern Sie sich als Arbeitnehmer dadurch bereits eine gute Bewertung Ihrer Arbeitsleistung. Das ist aus anwaltlicher Sicht im Arbeitsrecht sehr zu empfehlen, falls es am Ende doch zu einem Streit über das Endzeugnis kommt. 

Überlegen Sie also, ob Sie nicht ein Zwischenzeugnis verlangen sollten. Wenn Sie zur Empfehlung unseres Anwalts für Arbeitsrecht Fragen haben, rufen Sie einfach unter 0800-7236910 bei uns an.



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