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Der Arbeitgeber hat die Kündigung nicht korrekt unterzeichnet
Eine Kündigung ohne korrekte Unterschrift ist im Arbeitsrecht nach § 623 BGB unwirksam, weil es der Kündigung an der Schriftform fehlt.
In diesem Fall müssen Sie innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einlegen. Hierbei bestehen sehr gute Erfolgsaussichten auf Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung und damit die Zahlung einer hohen Abfindung, eines guten Arbeitszeugnisses oder nach Wunsch der Weiterbeschäftigung im Arbeitsverhältnis.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie unkompliziert einen unserer Anwälte für Arbeitsrecht zu dem Problem unter 0800-7236910 an.
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Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Mitglieder bei Kündigungserhalt.
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