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Betriebsbedingte Kündigung durch Umstrukturierung

Unseren Fachanwälten begegnen in der tagtäglichen Arbeitsrechtsberatung wieder vermehrt betriebsbedingte Kündigungen, die durch eine Umstrukturierung im Betrieb gerechtfertigt werden sollen. Dadurch soll Ihr Arbeitsplatz wegfallen und nach Wegfall Ihrer Stelle die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden können.

Manchmal wird den Arbeitnehmern im Vorfeld ein Aufhebungsvertrag angeboten, der dann mit Hinblick nach Ansicht des Arbeitgebers gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung schlechte Konditionen enthält. Arbeitgeber versuchen durch dieses Szenario insbesondere eine Abfindungszahlung entweder ganz zu vermeiden oder die Abfindung möglichst gering zu halten.

Meistens finden sich jedoch Fehler in der betriebsbedingten Kündigung. Dadurch kann man ein höheres Abfindungsverlangen durchsetzen oder seine Stelle behalten. Denn Arbeitgeber versuchen die Umstrukturierung in der Regel so zu bewerten, dass gleichzeitig die leistungsschwächsten Mitarbeiter das Unternehmen verlassen müssen.

Hier liegt bereits der Fehler in der betriebsbedingten Kündigung, vor der erst alle vergleichbaren Arbeitsplätze angeboten werden müssen und danach unter den Mitarbeitern eine Sozialauswahl erfolgen muss.

Zur Erlangung Ihrer Wunschlösung einer hohen Abfindung oder einer Weiterbeschäftigung nehmen Sie die betriebsbedingte Kündigung oder deren Ankündigung zum Anlass, um sich bei unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Dies ist zu empfehlen, da Ihre Position um so stärker ist, je angreifbarer die betriebsbedingte Kündigung ist. Genau das überprüfen unsere Anwälte in der Arbeitsrechtsberatung.

Ein Termin lohnt sich! - Termin zur Arbeitsrechtsberatung vereinbaren unter 0800-7236910.

Christian Kronbichler - Fachanwalt für Arbeitsrecht



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