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Kündiung außerhalb der Probe-/Wartezeit

 

Haben Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung außerhalb der Probe-/Wartezeit erhalten. Das bedeutet im Arbeitsrecht, dass unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfrist durch einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers zum Ablauf Ihrer Kündigungsfrist das bestehende Arbeitsverhältnis beendet werden soll.

In der Kündigung muss Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht den Grund angeben. Es muss sich jedoch, da für Sie nach dem bisher von Ihnen erteilten obigen Angaben Kündigungsschutz (mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb, länger als sechs Monate beschäftigt) besteht, entweder um eine verhaltensbedingt, betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung handeln.

Es liegt eine verhaltensbedingte Kündigung im Arbeitsrecht vor, wenn Ihnen als Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen wurde aufgrund von steuerbarem Fehlverhalten, dass Sie zum Beispiel auch nach mehreren Abmahnungen nicht abgestellt haben. 

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt im Arbeitsrecht vor, wenn entweder ein Umsatzrückgang im Unternehmen zu verzeichnen ist, der kausal zu einem Wegfall genau Ihres Arbeitsplatzes führt oder eine Unternehmerentscheidung getroffen wurde, die Ihren Arbeitnehmerarbeitsplatz durch Umstrukturierung entfallen lässt.

Diese Art von Kündigungen sind im Arbeitsrecht sehr schwierig zu begründen und können im Normalfall durch einen Anwalt angegriffen werden. Wenn Sie als Arbeitnehmer im Betrieb nicht mehr arbeiten wollen, dann wird in dem Kündigungsschutzverfahren durch unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte fimmer die Bezahlung einer Abfindung verhandelt. 

Wenn Sie beispielsweise aus krankheitsbedingten Gründen oder Gründen einer vorliegenden Sucht gekündigt werden, handelt es sich um eine personenbedingte Kündigung. Im Prinzip heißt das im Arbeitsrecht, dass Sie aufgrund einer Präposition Ihrer Person als Arbeitnehmer die Arbeit nicht mehr ausführen können.

Die Einlegung einer Kündigungsklage lohnt sich meistens in solchen Fällen, da eine solche Kündigung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich sehr selten rechtssicher ausgestaltet werden kann und Abfindungszahlungen die Regel darstellen. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht erstreiten diese regelmäßig.

Welche Art der ordentlichen Kündigung liegt bei Ihnen vor?


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