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Raucherpause & WC-Besuch

Darf mein Chef die Zeit für Toilettengänge und Raucherpausen kontrollieren und abziehen?

Raucherpausen und Toilettengänge

Arbeitszeit
Arbeitspausen
Gesetzliche Regelungen
Vertragliche Regelungen
Betriebsvereinbarungen

Raucherpause

Gewährung von Raucherpausen
Dauer der Raucherpause
Ausstempeln für die Raucherpause
Raucherpause und Arbeitszeitbetrug
Gleichbehandlung von Rauchern und Nichtrauchern

Toilettengänge

Toilettengang – Pause oder Arbeitszeit
Häufigkeit und Dauer von WC-Besuchen
Abmelden für den Toilettengang
Überwachung und Dokumentation der Toilettengänge
Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Fragen und Antworten


Raucherpausen und Toilettengänge

Raucherpausen und Toilettengänge sind beides persönliche Bedürfnisse, während deren nicht gearbeitet werden kann. Trotzdem gelten unterschiedliche Regeln, weil die Vermeidbarkeit in Betracht gezogen wird. Doch zunächst sei an ein paar wichtige Begriffe aus dem Arbeitszeitgesetz erinnert. 

Arbeitszeit – Beginn, Unterbrechung und Ende

Komplementär zur Freizeit bezeichnet die Arbeitszeit für Arbeitnehmer den Zeitraum währenddessen sie ihrer Arbeitspflicht nachkommen. Dazu zählt ebenso der Bereitschaftsdienst und dessen Sonderform Rufbereitschaft. Die Unterbrechungen der täglichen Arbeitszeit sind sogenannte Ruhepausen, die in der Regel nicht zur Arbeitszeit gezählt werden. Das heißt, zu bezahlen ist die Zeit vom Arbeitsantritt bis zum Arbeitsende, abzüglich der Pausenzeiten.

Arbeitspausen und Ruhezeiten

Arbeitspause ist ein Oberbegriff für verschiedene Arten der Arbeitszeitunterbrechung. Dazu gehört die oben beschriebene Ruhepause, die während der täglichen Arbeitszeit zu gewähren ist und der Erholung und Aufnahme einer Mahlzeit in geeigneter Umgebung dient. Arbeitszeitunterbrechungen von weniger als 15 Minuten sind Kurzpausen. Bei einer Arbeitsbelastung über der Dauerleistungsgrenze muss anschließend eine zu bezahlende und angemessene Erholungszeit gewährt werden. Die arbeitsfreie Zeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen ist die Ruhezeit.

Das Arbeitszeitgesetz

Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes begrenzt das das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindliche Arbeitszeitgesetz die maximale tägliche Arbeitszeit und setzt die Mindestruhezeit während dieser fest. Darüber hinaus regelt es die Mindestruhezeiten zwischen Ende und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die sonn- und feiertägliche Arbeitsruhe. Die Intentionen des Gesetzes ist die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern.

Vertragliche Regelungen

Neben den gesetzlichen Regeln können Tarif- und Arbeitsverträge die Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Pausenzeiten besser stellen. Diese Besserstellung kommt unter Umständen auch den Rauchern zugute. Letztlich obliegt es dem Arbeitgeber die Bedürfnisse eines Rauchers im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen. Er entscheidet ob, wo und wann geraucht werden darf, dabei ist der Schutz der Nichtraucher vorrangig.

Betriebsvereinbarungen

Ganz ähnlich verhält es sich auch bei Betriebsvereinbarungen. Deren Mitbestimmungsrecht betreffen zwar die Arbeits- und Pausenzeiten, jedoch nicht die Erlaubnis oder das Verbot des Rauchens. Der Arbeitgeber kann also jederzeit, ohne Zustimmung des Betriebsrates, das Rauchen im Betrieb untersagen.


Raucherpausen

Gleich vorweg sei festgehalten, dass all diese Regelungen der Gewährung von Arbeitspausen dienen und nicht der Sicherstellung von Raucherpausen. Denn ob in einem Betrieb überhaupt geraucht werden darf, entscheidet allein der Arbeitgeber. Dabei gilt ohnehin: Nichtraucherschutz geht vor.

Gewährung von Raucherpausen

Da an der überwiegenden Mehrzahl der Arbeitsplätze nicht geraucht werden darf, kann während der Erbringung der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten nicht geraucht werden. Deshalb benötigen Raucher in solchen Betrieben Raucherpausen. Ein willkürliches Rauchverbot darf er jedoch nicht erlassen, denn das widerspräche dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Um rauchende Mitarbeiter nicht zu diskriminieren, kommt ein generelles Rauchverbot in vielen Betrieben nicht in Frage. Zum einen könnte ein Rauchverbot die Produktivität verringern, zum anderen besteht bei Rauchern häufig eine starke Nikotinsucht, die auch erhalten bleibt, wenn das Rauchen im Betrieb plötzlich untersagt wird.

Angesichts dieser Tatsachen ziehen es viele Unternehmen vor Raucherpausen zu gewähren und richten dafür Raucherecken, -inseln und -räume ein. Weil in einer Raucherpause nicht gearbeitet wird, erfolgt für diese keine Bezahlung und außerdem muss diese nachgearbeitet werden.

Wird die Gewährung von Raucherpausen zurückgezogen, gibt es keineswegs die Möglichkeit sich auf ein “Gewohnheitsrecht” zu berufen, also eine betriebliche Übung zu etablieren. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg begründete diese Urteil im Jahre 2014 folgendermaßen: Die Duldung von Raucherpausen stelle kein gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers dar, weil diese Pausen nicht von jedem Arbeitnehmer mit der gleichen Häufigkeit und Dauer genommen würden. Eine betriebliche Übung setzt nach neuerer BAG Rechtsprechung die regelmäßige Wiederholung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers voraus, wodurch zum Ausdruck kommt, dass dieser den Arbeitnehmern dauerhaft eine bestimmte Leistung zukommen lassen will.

Dauer der Raucherpause

Der Gesetzgeber sieht keine Raucherpausen vor, deshalb müssen innerbetriebliche Vereinbarungen für die Raucherpausen getroffen werden. Das heißt, die Beteiligten müssen sich darauf verständigen, wo, wie oft und wie lange die Raucherpausen wahrgenommen werden. Da es sich bei Raucherpausen um ein Kompromiss handelt, kommt es darauf an, dass alle Interessen ausreichend berücksichtigt werden.

Die Regelungen von Raucherpausen beschreiben oft sehr detailliert, unter welchen Voraussetzungen diese gewährt werden. Zum Beispiel ist es häufig untersagt, während der ersten und letzten Arbeitsstunde eine Raucherpause einzulegen. Ebenso gilt, dass innerbetriebliche Abläufe in einem hohen Maße berücksichtigt werden müssen, um Störungen zu vermeiden. Es wird auch eindeutig festgelegt, mit welchen Sanktionen der Raucher bei Verstößen gegen die Vereinbarung rechnen muss.

Ausstempeln für die Raucherpause

Sofern der Arbeitgeber die Zeit der zusätzlich eingeräumten Raucherpausen genau erfassen möchte, kann er von den rauchenden Mitarbeitern verlangen, dass sie sich bei jeder Raucherpause ausstempeln. So kann er gewährleisten, dass die zusätzlichen Pausenzeiten nachgearbeitet oder nicht bezahlt werden und die nichtrauchenden Mitarbeiter keine Benachteiligung erfahren.

Kompliziert wird es, wenn rauchende Arbeitnehmer behaupten, bei der Raucherpause handele es sich um Arbeitszeit, weil diese genutzt würde, berufliche Angelegenheiten zu besprechen. In diesem Fall dürfte es dem Arbeitgeber schwer fallen, nachzuweisen, dass sie ihre Arbeitspflicht nicht erfüllen würden.

Raucherpause und Arbeitszeitbetrug

Raucht ein Mitarbeiter trotz eines erlassenen Rauchverbots oder hält er sich nicht an die mit dem Arbeitgeber vereinbarten Regeln für die Raucherpausen muss er mit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Insbesondere, wenn er das vereinbarte Ausstempeln für die Raucherpause unterlässt, handelt es sich um einen Arbeitszeitbetrug, der eine wirksame Kündigung nach sich ziehen kann. Allein wenn Arbeitnehmer während der Arbeitszeit rauchen, ohne vorher ein Arbeitspause deklariert zu haben, kann der Arbeitnehmer mit einer, ohne Zweifel wirksamen, Abmahnung reagieren.

Gleichbehandlung von Rauchern und Nichtrauchern

Das ist rechtlich gesehen gar nicht so einfach, denn zunächst einmal muss der Begriff Raucher genau festgelegt werden. Es muss nämlich unterschieden werden, ob der einzelne Raucher in der Lage ist während der Arbeitszeit auf das Rauchen zu verzichten oder, ob eine Behinderung in Form einer Nikotinsucht vorliegt, die gegebenenfalls durch ein ärztliches Attest belegt sein muss. Unterscheidet der Arbeitgeber nicht zwischen diesen beiden Gruppen und lässt alle rauchen, können sich die Nichtraucher auf eine Ungleichbehandlung berufen.



Toilettengänge

Toilettengänge unterscheiden sich ihrem Wesen nach deutlich von Raucherpausen, vor allem, weil sie unvermeidlich sind. Trotz ihrer Unvermeidlichkeit kommt es immer wieder zu Konflikten am Arbeitsplatz, weil die Häufigkeit und Dauer der Toilettenbesuche Anlass zu Diskussionen gibt.

Toilettengang – Pause oder Arbeitszeit

Schon an der Frage, ob der Gang zur Toilette der Arbeits- oder Pausenzeit zuzurechnen ist, scheiden sich die Geister häufig. Dabei sagt die Gewerbeordnung ganz eindeutig, dass der Toilettengang keine Pausenzeit ist. Obwohl der Gang zur Toilette keine Pausenzeit ist, die der Arbeitgeber abziehen kann, ist sie auch keine Arbeitszeit. Beim Trinken verhält es sich im Übrigen ebenso.

Kurios: Ein britisches Unternehmen hat sich viel Spott und schlechte Publicity eingefangen, als vor ein paar Jahren eine Toilette mit einer um 13 Grad geneigten Sitzfläche beworben wurde. Diese sollte die Toilettenzeiten der Mitarbeiter signifikant verkürzen. Nach zahlreichen Protesten wurde das Angebot wieder eingestellt.

Häufigkeit und Dauer von WC-Besuchen

Es gibt keine Vorschriften, wie häufig und wie lange ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit eine Toilette aufsuchen darf, denn diese Art der Unterbrechung seiner Arbeit ist keine Pflichtverletzung, sondern vielmehr sein gutes Recht. Nur wenn der Gang zur Toilette ungewöhnlich häufig stattfindet oder übermäßig in die Länge gezogen wird, ohne dass es medizinisch indiziert ist, begründet den Verdacht des Missbrauchs.

Abmelden für den Toilettengang

In zahlreichen Betrieben, häufig in Callcentern, verlangen die Vorgesetzten von ihren Mitarbeitern sich persönlich abzumelden, mit dem Hinweis, ob sie zur Toilette, zum Rauchen oder Trinken gehen. Die Zulässigkeit dieses Verlangens ist umstritten und noch nicht abschließend geklärt.

Während die eine Seite argumentiert, es würden die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer verletzt, wird durch die Gegenseite erwidert, dass die betriebliche Ordnung wichtiger einzustufen ist. Zudem würde nicht systematisch überwacht, wo sich die Mitarbeiter nach der Abmeldung aufhalten.

Überwachung und Dokumentation der Toilettengänge

Es ist in Deutschland unzulässig die Häufigkeit und Dauer von Toilettengängen systematisch und flächendeckend zu überwachen. Solche kurzen Unterbrechungen der Arbeitszeit dürfen durch den Arbeitgeber nicht reglementiert werden, weil dies die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter verletzen würde. Demnach ist es auch nicht gestattet Mitarbeiter für Toilettengänge aus- und einstempeln zu lassen.

Kurios: Andere Länder müssen wesentlich weniger Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte und elementaren Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter nehmen. So mussten sich die Angestellten einer US-amerikanischen Firma für Toilettengänge aus- und wieder einstempeln. Auf diese Weise kontrollierte der Arbeitgeber die Toilettenzeiten seiner Mitarbeiter auf die Minute genau. Doch damit nicht genug. Verbrachten einzelne Arbeitnehmer im Durchschnitt mehr als sechs Minuten pro Schicht mit einem Toilettengang, wurden sie tatsächlich abgemahnt.

Versicherungsschutz während der Toilettengänge

Auch hier wird es komplizierter als erwartet. Tatsächlich besteht der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Toilette, jedoch nicht während der Verrichtung der Notdurft. Tatsächlich endet der Versicherungsschutz mit dem Überschreiten der Türschwelle zum Toilettenraum. Schon der Aufenthalt im Vorraum zum Toilettenraum sei eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, sagen die Berufsgenossenschaften und lehnen deshalb die Anerkennung von Arbeitsunfällen ab.


Fragen und Antworten

Wie lange darf ich auf der Arbeit auf Toilette?

Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Solche kurzen Unterbrechungen der Arbeitszeit werden gemeinhin als unerheblich betrachtet.

Wie oft darf man bei der Arbeit Rauchen?

Sie dürfen in den gesetzlich vorgeschriebenen Erholungspausen rauchen. Darüber hinaus ist das nur möglich, wenn es mit dem Arbeitgeber, bezüglich zusätzlicher kurzer Raucherpausen, eine Vereinbarung gibt.

Wie weit darf mein Chef mich kontrollieren?

Dafür gibt es schon aufgrund der Persönlichkeitsrechte Grenzen. Kontrollen dürfen nicht unter Zwang durch den Arbeitgeber erfolgen.

Bin ich auf der Arbeit auf Toilette versichert?

Nein, nur auf dem Weg dorthin sind Sie durch die Arbeitsunfallversicherung der Berufsgenossenschaften versichert. Der Aufenthalt auf der Toilette und in deren Vorraum wird durch diese nicht mit abgedeckt.

Wie oft darf man auf der Arbeit Rauchen?

Das kommt darauf an, was mit dem Arbeitgeber vereinbart ist. Grundsätzlich können die gesetzlichen Erholungspausen auch zum Rauchen genutzt werden.

Kann mir mein Arbeitgeber das Rauchen verbieten?

Ja, unter Umständen kann er das. Allerdings muss er das Rauchverbot begründen. Es darf nicht willkürlich oder in diskriminierender Weise verhängt werden.

Kann man Rauchen während der Arbeitszeit verbieten?

Das Rauchen während der Arbeitszeit ist in der Regel verboten. Nur in den gesetzlichen oder mit dem Arbeitgeber vereinbarten Pausen darf geraucht werden. Ausnahmen sind Arbeitsplätze im Freien, wenn dabei keine Brandschutzvorschriften verletzt werden und die Arbeitspflicht erfüllt wird.

Ist der Toilettengang im Büro versichert?

Wie an jedem Arbeitsplatz gilt auch für das Büro, dass der Gang zur Toilette versichert ist, nicht jedoch der Aufenthalt im Toilettenraum oder dem Vorraum der Toilette.

Kann man Rauchen während der Arbeitszeit verbieten?

Allein um den Nichtraucherschutzgesetz zu entsprechen, kann das Rauchen während der Arbeitszeit untersagt werden oder im gesamten Betrieb verboten werden.

Wie oft darf man Raucherpausen machen?

Raucherpausen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, dürfen also nur eingelegt werden, wenn mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung existiert.

Wie viel Toilettenzeit steht einem zu?

Weder die Anzahl, noch die Dauer von Toilettengängen sind festgesetzt. Jeder kann so viel Zeit auf der Toilette verbringen, wie er benötigt.

Wie lange darf ich während der Arbeit auf die Toilette?

Solange Sie benötigen. Dafür gibt es natürlich keine gesetzlichen Regelungen. Diese kurzen Unterbrechungen der Arbeitszeit sind unerheblich.

Wie viele Raucherpausen sind erlaubt?

Es gibt keine gesetzlichen Raucherpausen. In vielen Betrieben gibt es jedoch Vereinbarungen, in denen festgelegt ist, wie oft und wie lange geraucht werden darf.

Wie oft darf man während der Arbeit auf Toilette?

Dafür gibt es keine Einschränkungen. Sie können so oft gehen, wie Sie müssen.

Ist Raucherpause Arbeitszeit?

Grundsätzlich nein, auch weil es keine gesetzlichen Raucherpausen gibt. Allerding gibt es häufig Vereinbarungen der Belegschaft mit dem Arbeitgeber über Raucherpausen und ob diese abgezogen werden.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Toilette zu stellen?

Ja! Er ist sogar dazu verpflichtet geschlechtergetrennte Toiletten zu stellen, also mindestens zwei.

Kann die Firma das Rauchen verbieten?

Ja, die Firmenleitung kann das Rauchen innerhalb der Firma verbieten.

Wie oft darf man bei der Arbeit Rauchen?

Das kommt darauf an, was für eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde. Direkt am Arbeitsplatz ist es jedoch fast immer untersagt, alleine um die nichtrauchenden Kollegen zu schützen.

Wie lange dauert eine Zigarettenpause?

Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Zigarettenpause gibt, gilt die diesbezügliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. In der Praxis werden zumeist fünf bis zehn Minuten angesetzt. Gewiss ist die Zeit auch davon abhängig, wie weit der Platz zum Rauchen vom Arbeitsplatz entfernt ist.

Ist ein Toilettengang Arbeitszeit?

Toilettengänge sind keine Arbeitszeit, werden aber von dieser auch nicht abgezogen. Faktisch handelt es sich um kurze Unterbrechungen der Arbeitszeit, die aber trotzdem bezahlt wird.

Wie oft darf man auf der Arbeit auf die Toilette?

Sooft sie müssen, eine gesetzliche Einschränkung gibt es nicht. Allerding kann der Arbeitgeber intervenieren, wenn Arbeitnehmer sich wiederholt außergewöhnlich lange auf der Toilette aufhalten, ohne dass eine medizinische Begründung vorliegt.

Kann man Rauchen während der Arbeitszeit verbieten?

Ohne Zweifel, ja. Der Arbeitgeber kann das Rauchen in seinem Betrieb verbieten. Allerding sehen die meisten Arbeitgeber von solch einer drastischen Maßnahme ab, um den Betriebsfrieden nicht zu stören.

Ist man auf dem Weg zur Toilette auf der Arbeit versichert?

Auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz zum Toilettenbereich sind alle Arbeitnehmer unfallversichert. Doch Achtung! Im Bereich der Toilette greift die Versicherung nicht, also Vorsicht vor frisch gewischten Böden.

Was ist, wenn der Chef im Büro raucht?

Wenn ihr Arbeitgeber in einem Büro raucht, in dem noch andere arbeiten, verstößt er gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Sprechen Sie Ihren Chef ruhig darauf an. Wenn er sein Verhalten nicht ändert, dürfen die betroffenen Arbeitnehmer fristlos kündigen.

Ist Toilettenzeit Pausenzeit?

Nein. Die auf der Toilette verbrachte Zeit, ist lediglich eine kurze Unterbrechung der Arbeitszeit und darf vom Arbeitgeber nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Allerdings ist man auf der Toilette nicht unfallversichert, eben weil es sich nicht um Arbeitszeit handelt.

Kann man wegen Rauchen gekündigt werden?

Nur weil jemand ein Raucher ist, kann er selbstverständlich nicht dafür gekündigt werden. Sollte er jedoch gegen die in seinem Betrieb geltenden Vorschriften zum Rauchen verstoßen, muss er mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen, die letztlich auch auf eine verhaltensbedingte Kündigung hinauslaufen könnten.

Kann man Raucherpausen pauschal abziehen?

Da das Rauchen als privates Vergnügen angesehen wird, müssen die rauchenden Arbeitnehmer damit leben, dass man ihnen die Raucherpausen abzieht.

Wie zählen Raucherpausen?

Da Raucherpausen nicht zur Arbeitszeit zählen, bleiben diese in der Regel unvergütet.


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