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Schwangerschaft und Recht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft

Übersicht

Arbeitsrecht bei Schwangerschaft
Rechte in der Schwangerschaft wahrnehmen
Diskriminierung verhindern
Ängste und Unsicherheiten abbauen
Mutterschutz für Schwangere
Beschäftigungsverbot für werdende Mütter
Mitteilungspflicht
Fragen über Fragen

Arbeitsrecht und Mutterschutz

Diese Rechte haben werdende Mütter
Das Mutterschutzgesetz
Geltungsbereich
Was wird geregelt?
Besonderheiten im Arbeitsrecht für Schwangere
Die Mitteilungspflicht bei einer Schwangerschaft
Warum es wichtig die Mitteilungspflicht wahrzunehmen
Erstens: Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere
Zweitens: Für Schwangere gelten Beschäftigungsverbote
Drittens: Der besondere Arbeitsschutz für Schwangere
Übrigens: Die Elternzeit schafft zusätzlichen Freiraum 

ArbeitnehmerHilfe e.V.

Fragen und Antworten


Übersicht

Das Arbeitsrecht bringt für Schwangere eine Vielzahl von Rechten und Pflichten mit sich, deshalb gibt es im Rahmen der Schwangerschaft einiges zu beachten. In unserem arbeitsrechtlichen Ratgeber zeigen wir Schwangeren, worauf sie in dieser Zeit achten müssen und was sie, vor allem hinsichtlich des Arbeitsschutzes, besser vermeiden sollten.

Arbeitsrecht bei Schwangerschaft

Wenn im eigenen Körper ein neuer Mensch heranzuwachsen beginnt, ist das auch der Anfang einer in vielerlei Hinsicht aufregenden Zeit. Eigentlich ist dann für Angelegenheiten, wie dem Arbeitsrecht, keine Kapazität frei. Weil es aber für viele Frauen dennoch viele arbeitsrechtliche Fragen zu klären gilt, treibt es diese schnell an ihre Grenzen. Dabei soll das Arbeitsrecht verhindern, dass werdende Mütter zu stark belastet werden.
 
Rechte in der Schwangerschaft wahrnehmen

Es gibt zahlreiche Regeln und Vorschriften für die Arbeitsplätze von Schwangeren, die vom Arbeitgeber befolgt werden müssen, um das Wohlergehen für werdende Mütter bis zur Geburt ihres Kindes und auch darüber hinaus sicherzustellen. Dabei hat der Gesetzgeber nicht nur gesundheitliche Aspekte berücksichtigt.
 
Diskriminierung verhindern

Unter anderem soll die Diskriminierung von schwangeren Frauen am Arbeitsplatz vermieden werden, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft häufig in einem Ausnahmezustand befinden. Wir möchten an dieser Stelle darüber informieren, wie dies gelingen kann und welche anderen Grundsätze das Arbeitsrecht darüber hinaus festlegt.
 
Ängste und Unsicherheiten abbauen

Leider ist die Verunsicherung bei berufstätigen schwangeren Frauen häufig sehr ausgeprägt. Das liegt vor allem an den vielen weitverbreiteten Halbwahrheiten. Diese sind der Grund, weshalb die werdenden Mütter häufig von Ängsten und Unsicherheiten geplagt sind. Viele scheuen sich, den Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft zu unterrichten, weil sie sich vor einer Kündigung fürchten.
 
Mutterschutz für Schwangere

Schon während der Schwangerschaft stehen werdende Mütter unter dem besonderen Schutz, der ihnen durch das Mutterschutzgesetz zugesichert wird. Dabei geht es vor allem darum, diese vor vermeidbaren psychischen und physischen Belastungen und Gefahren zu bewahren sowie die Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer guten Mutter-Kind-Beziehung zu gewährleisten. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung greift der gesetzliche Mutterschutz.
 
Beschäftigungsverbot für werdende Mütter

Eines der wichtigsten Instrumente um Frauen während einer Schwangerschaft auf der Arbeit zu schützen, stellt das Beschäftigungsverbot dar. Dieses wird erteilt, wenn ihr Arbeitsplatz oder ihre bisherige Tätigkeit mit gesundheitlichen Gefahren verknüpft ist. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, sie von allen Aufgaben zu entbinden, die für die Schwangere oder ihr Kind zu gefährlich sind.
 
Mitteilungspflicht

Damit der Arbeitgeber dem Beschäftigungsverbot nachkommen kann, muss er selbstverständlich von der Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin wissen. Wenn der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist, muss er das Gewerbeaufsichtsamt davon in Kenntnis setzen und alle geltenden Schutzvorschriften für die Schwangere einhalten. Es gibt keinen Grund die Schwangerschaft zu verschweigen, denn Schwangere genießen Kündigungsschutz. Die Mitteilungspflicht ist eine Soll-Bestimmung.
 
Fragen über Fragen

Für die Schwangeren stellen sich zahlreiche Fragen. Muss man sich wirklich vor einer Kündigung fürchten, weil man schwanger ist? Zu welchem Zeitpunkt muss der Vorgesetzte oder der Arbeitgeber über eine Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden? Was hat es mit dem Mutterschutz aus sich? Inwiefern greift für werdende Mütter ein besonderer Kündigungsschutz? Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften gilt es zu beachten? Welche Arbeitsrechte für Schwangere gibt es sonst noch?



Arbeitsrecht und Mutterschutz

Seit dem Jahr 2017 gilt ein neu gefasstes Mutterschutzgesetz. Dieses orientiert sich im Wesentlichen an den Forderungen zum Mutterschutz der Internationalen Arbeitsorganisation. Das Gesetz wurde geschaffen um die Gesundheit von Frauen und ihrer Kinder während der Schwangerschaft, nach der Geburt und die Stillzeit, am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz zu schützen.
 
Diese Rechte haben werdende Mütter

Ein neues Leben im Körper zu tragen, bringt sehr viel Verantwortung mit sich, gleichzeitig genießen Schwangere aber auch zahlreiche spezielle Rechte in den verschiedenen Lebensbereichen. Gerade auf der Arbeit sind Schwangere besonders gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt. So stehen ihnen umfassende medizinische Vorsorgeleistungen zu. Befinden sich schwangere Frauen in einer problematischen Lebenslage, steht ihnen besondere Unterstützung zu. Das ist regelmäßig der Fall, wenn sie alleinstehend sind, getrennt leben oder unverheiratet sind und deshalb schwerwiegende familienrechtliche Entscheidungen für sich selbst und ihr Kind treffen müssen.

Aber auch die zahlreichen Hilfsangebote können zu einer Last werden. Viele Frauen haben in der Schwangerschaft den besonders ausgeprägten Wunsch, sich und dem ungeborenen Kind nur das Beste zukommen zu lassen. Die werdenden Mütter sollen darum jederzeit selbst entscheiden, welche Hilfsangebote sie annehmen und welche sie ablehnen.
 
Das Mutterschutzgesetz - Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz regelt die Rechte und Pflichten schwangerer Arbeitnehmerinnen während ihrer Schwangerschaft und für eine Zeit nach der Geburt sowie deren Arbeitgeber. Das Gesetz gilt für folgende Personengruppen:
 
-          Vollzeitbeschäftigte
-          Teilzeitbeschäftigte
-          Geringfügig Beschäftigte
-          Lehrlinge
-          Lehrerinnen
-          Angestellte beim Bund
-          Haushaltshilfen
-          Hausangestellte
-          Magistratsbedienstete
-          Gemeindebedienstete
-          Landesbedienstete
 
Mit dem Mutterschutzgesetz werden demnach die Rechte und Pflichten für Arbeitnehmerinnen, zu denen auch Heimarbeiterinnen zählen, die schwanger sind, sowie für deren Arbeitgeber geregelt. Für die oben genannten Personengruppen besteht während der Schwangerschaft und kurz nach der Entbindung ein grundsätzlicher Schutz vor einer Kündigung. Zudem schützt das Gesetz die Gesundheit von Schwangeren und deren ungeborenen Kindern sowie vor Gefahren am Arbeitsplatz.
 
Festzuhalten bleibt, dass das Arbeitsrecht für Schwangere nicht nur für vollbeschäftigte Arbeitnehmerinnen, sondern auch für Teilzeitkräfte und Auszubildende, Schülerinnen und Studentinnen gilt. Wichtig: Schwangere Schülerinnen und Studentinnen sind in dieser Zeit von allen Pflichtveranstaltungen entbunden. Der Mutterschutz findet also auch Anwendung, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt und zwar so lange, wie das Beschäftigungsverhältnis läuft. Nach dessen Beendigung greift er allerdings nicht mehr. 

Was wird geregelt?
 
-          Gestaltung des Arbeitsplatzes bei stehenden Tätigkeiten
-          Beschäftigungsverbote bei Arbeit mit Lasten, Strahlenbelastung oder gesundheitsschädlichen Emissionen
-          Beschäftigungsverbote bei Akkord- oder Fließbandarbeit
-          Beschäftigungsverbote bei ständig stehenden Tätigkeiten
-          bei erhöhter Unfallgefahr
-          Regelungen und Beschäftigungsverbote für die Nacht-, Wochenend- und Mehrarbeit
 
Um Einkommensverluste durch das Beschäftigungsverbot zu verhindern erhält die Schwangere einen sogenannten Mutterschutzlohn, in der Höhe ihres vorherigen Durchschnittseinkommens unter Berücksichtigung möglicher Lohnerhöhungen und unter Einbeziehung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dadurch ist die werdende Mutter während der Schwangerschaft und Stillzeit vor einer vorübergehender Minderung des Einkommens geschützt. Ein weiterer wichtiger Regelungsbereich sind die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Sind diese nur während der Arbeitszeit möglich, muss jeder schwangeren Arbeitnehmerin, unabhängig ob privat oder gesetzlich versichert, Freizeit gewährt werden, ohne dass ihr Arbeitsentgelt für diese Zeit gekürzt wird.
 
Im Mutterschutz wird ebenso die Mitteilungspflicht der Schwangerschaft geregelt. Zwar soll der Arbeitgeber frühestmöglich über die Schwangerschaft benachrichtigt werden, also unmittelbar nachdem die Schwangerschaft festgestellt wurde. Nur so kommen der werdenden Mutter die gesetzlichen Schutzmaßnahmen zugute. Allerdings gibt es keine gesetzlich Pflicht, den Arbeitnehmer sofort über die Schwangerschaft zu unterrichten.
 
Die Schwangere kann selbst entscheiden, in welcher Schwangerschaftswoche sie es ihrem Arbeitgeber mitteilt. Diese Entscheidung sollte die Schwangere auch von ihren Arbeitsbedingungen und ihrem generellen gesundheitlichen Zustand abhängig machen. Sind die Arbeitsbedingungen gesundheitsgefährdend oder geht es der Frau in den ersten Schwangerschaftswochen schlecht, sollte der Arbeitgeber besser zügig benachrichtigt werden. Fühlt sich die werdende Mutter gesund und hat einen gefahrenfreien Arbeitsplatz, kann sie sich durchaus etwas mehr Zeit lassen. Das Mutterschutzgesetz regelt auch die Mutterschutzfrist. Diese beginnt regulär sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin. Die Frist endet grundsätzlich acht Wochen nachdem das Kind entbunden wurde. Konnten die Tage vor der Entbindung, wegen einer medizinischen Frühgeburt oder anderweitigen vorzeitigen Entbindungen nicht vollständig wahrgenommen werden, verlängert sich die Mutterschutzfrist dementsprechend nach der Geburt.
 
Alle Arbeitnehmerinnen haben demnach einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von 14 Wochen. Dabei steht es der werdenden Mutter frei, auf einen Teil der Mutterschutzfrist vor der Geburt zu verzichten. Nimmt sie den Anspruch nicht vollständig war, verkürzt sich die Gesamtdauer der Mutterschutzzeit entsprechend. Ein weiterer wichtiger Punkt des Mutterschutzgesetzes regelt das Mutterschaftsgeld. Während der Mutterschutzfrist bekommen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Frauen Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers in der Höhe des Nettolohns. Um diese Leistung zu erhalten muss die Schwangere sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen.
 
Arbeitnehmerinnen die nicht gesetzlich krankenversichert sind bekommen während der Mutterschutzfrist ebenfalls ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro, sofern sie dieses ebenso sieben Wochen vor der voraussichtlichen Geburt ihres Kindes beim Bundesversicherungsamt beantragen. Zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld, sind während der Mutterschutzfrist wirksame Lohnerhöhungen einzubeziehen. Die gesetzlichen Krankenkassen ersetzen Kleinbetrieben die wesentlichen im Mutterschaftsfall entstehenden Kosten zu hundert Prozent.
 
Besonderheiten im Arbeitsrecht für Schwangere

Arbeitsrecht für Schwangere, das heißt Kündigungsschutz, Mutterschutz und vieles mehr zum Wohle der werdenden Mütter. Laut dem Mutterschutzgesetz genießen werdende Mütter einen Anspruch auf besonderen Schutz. Zum Beispiel sieht das Arbeitsrecht bei einer Schwangerschaft einen besonderen Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft vor. Dementsprechend ist eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach Entbindung unzulässig. Schließt sich an den Mutterschutz eine Elternzeit unmittelbar an, kann die Arbeitnehmerin weiterhin nicht gekündigt werden. Vorausgesetzt der Arbeitgeber erhielt von der Schwangerschaft Kenntnis oder wurde darüber innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung in Kenntnis gesetzt. Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch für Arbeitnehmer aus kleinen Betrieben mit weniger als sechs Mitarbeitern.
 
Das Ende befristete Arbeitsverträge bleibt von einer Schwangerschaft unberührt, das heißt der Vertrag endet, wie es vorgesehen ist. Doch auch Schwangere sind nicht immer vor einer Kündigung gefeit. Wird wegen der Stilllegung eines Betriebs betriebsbedingt gekündigt, betrifft das auch Arbeitnehmerinnen in der Schwangerschaft. Auch eine Kündigung, beispielsweise wegen eines Diebstahls, kann ohne Zweifel wirksam sein. Allerdings muss die zuständige oberste Landesbehörde der Kündigung auch zustimmen. Um sie besonders zu schützen sind Schwangeren ausreichende zusätzliche Erholungspausen zu gewähren. Bestimmte Tätigkeiten sind ihnen nicht erlaubt, deshalb muss der Arbeitgeber darauf achten, dass die Schwangere in seinem Unternehmen keiner Tätigkeiten nachgeht, die ihrer oder der Gesundheit ihres Kindes schaden könnten. Dazu zählen:
 
-          Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen und Chemikalien, Dämpfen, Hitze, starke Kälte oder Nässe sowie Erschütterungen und Lärm
-          häufiges Beugen und Strecken sowie das regelmäßige Heben von mehr als fünf Kilogramm
-          ab dem fünften Schwangerschaftsmonat nicht mehr als vier Stunden stehen
-          Akkord- und Fließbandarbeit
-          Nacht- und Sonntagsarbeit nach 20 Uhr
-          das Arbeiten in Beförderungsmitteln, wie Bus, Flugzeug, Taxi, Bahn oder ähnlichem ist ab dem dritten Schwangerschaftsmonat nicht mehr erlaubt
 
Hat die Arbeitnehmerin vor ihrer Schwangerschaft in einem Beförderungsmittel gearbeitet, muss ihr ab dem dritten Schwangerschaftsmonat eine erlaubte Tätigkeit angeboten werden. Geschieht das nicht, muss sie von der Arbeit freigestellt werden. Auch bei einer Freistellung steht ihr das volle Gehalt zu. Um an den regelmäßigen Untersuchungen teilzunehmen, sollten Termine möglichst außerhalb der Arbeitszeit genommen werden. Ist das nicht möglich, zum Beispiel weil ein Termin in den Morgenstunden notwendig ist und die Schwangere dort vor der ersten Mahlzeit erscheinen soll, muss eine Ausnahme gemacht werden.

Die Mitteilungspflicht bei einer Schwangerschaft

Laut Arbeitsrecht, speziell dem Mutterschutzgesetz besteht für Schwangere eine sogenannte Meldepflicht. Das heißt, sie sollen ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin informieren, wenn sie selbst Kenntnis von dieser erlangen und die Schwangerschaft von einem Arzt bestätigt wurde. Zwar gibt es im Falle einer Schwangerschaft keine zwingende Mitteilungspflicht, dennoch ist es generell ratsam den Arbeitgeber über diese zu informieren, weil der Mutterschutz und damit auch der des ungeborenen Kindes sonst nicht greifen kann. Allerdings handelt es sich bei der Mitteilungspflicht laut Mutterschutzgesetz um eine Soll-Bestimmung. Niemand kann die schwangere Frau zwingen ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren.

Für langjährige Mitarbeiterinnen die Schlüsselpositionen im Unternehmen besetzen, kann sich jedoch aus einem anderen Grund eine tatsächliche Informationspflicht ergeben. Nämlich dann, wenn die Treuepflicht schwer genug wiegt und die Einarbeitung einer Vertretung viel Zeit beansprucht. In diesem Ausnahmefall muss die werdende Mutter, wegen der ausgebliebenen Mitteilung, sogar mit einer Schadensersatzklage ihres Unternehmens rechnen. Die Schwangere darf jedoch selbst den exakten Zeitpunkt bestimmen, an dem sie dem Arbeitgeber dieses mitteilt. Das Mutterschutzgesetz gilt erst ab dem Tag, an dem die Schwangere ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert hat. Bei der Mitteilungspflicht gibt es auch eine vom Bundesarbeitsgericht (BAG) genannte Ausnahme hinsichtlich einer Schwangerschaft. So sind Job-Bewerberinnen nicht dazu gezwungen, dem möglichen neuen Arbeitgeber schon vor Vertragsunterzeichnung von der Schwangerschaft zu unterrichten.

Warum es wichtig die Mitteilungspflicht zu beachten

Die Mitteilungspflicht nicht wahrzunehmen, ist keine vernünftige Option, weil es gegenüber dem Arbeitgeber ausschließlich Nachteile mit sich bringt, wenn er nicht über die Schwangerschaft informiert wird. Zudem wird das Wohl der werdenden Mutter und ihres ungeborenen Kindes grundlos gefährdet. Darum möchten wir an dieser Stelle, nochmals detaillierte Gründe aufführen, die für eine Mitteilung an den Arbeitgeber sprechen.

Erstens: Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere

Arbeitnehmerinnen dürfen während der Schwangerschaft und vier Monate nachdem ihr Kind entbunden wurde, nicht gekündigt werden. Dies gilt nur, wenn der Arbeitgeber die Mitteilung darüber erhalten hat. Eine vom Arbeitgeber erteilte Kündigung ist auch dann unwirksam, wenn dieser innerhalb der nächsten zwei Wochen über die Schwangerschaft informiert wird. Jedoch sind verschiedene Ausnahmen möglich. Immer wenn die Kündigung nichts mit der Schwangerschaft der Mitarbeiterin zu tun hat, kann diese auch währenddessen zulässig sein. Das ist zum Beispiel bei Kündigungen in Folge einer Betriebsstilllegung der Fall oder wenn sich die Schwangere etwas zuschulden kommen lässt, was eine Kündigung rechtfertigt.

Für Schwangere ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen, welcher gemäß des Mutterschutzgesetzes während der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung wirksam ist. Dies gilt für die Probezeit und auch für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Genau in solchen Fällen ist es Voraussetzung, dass der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft und vom errechneten Entbindungstermin hatte.

Zweitens: Für Schwangere gelten Beschäftigungsverbote
 
Im Mutterschutzgesetz wird zwischen individuellem Beschäftigungsverbot, also wenn die Gesundheit von Mutter und Kind durch die Fortführung der Beschäftigung gefährdet ist, und arbeitsplatzbezogenem Beschäftigungsverbot, immer wenn der Arbeitsplatz an sich eine Gefährdung darstellt, unterschieden. Derartige Verbote sollen bei Schwangerschaft die physische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden der werdenden Mutter sicherstellen. Zu den verbotenen Tätigkeiten gehört zum Beispiel das Heben von schweren Gegenständen oder der Umgang mit gefährlichen Stoffen. Auch hier sei daran erinnert: Die Verbote kann der Arbeitgeber nur berücksichtigen, wenn er von der Schwangerschaft weiß.

Die allgemeinen Beschäftigungsverbote gelten während der Mutterschutzfristen. Demnach ist die Arbeitnehmerin im Falle einer Schwangerschaft sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung von allen beruflichen Tätigkeit freigestellt und erhält in dieser Zeit Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Diese Zeit gilt als Arbeitszeit, das bedeutet: Die Schwangere bekommt volles Gehalt und erwirbt auch Urlaubsansprüche. Diese generellen Beschäftigungsverbote für Schwangere schützen die Gesundheit und das Leben von Müttern und Ungeboren. Demnach dürfen innerhalb dieser Schutzfristen keine schwangeren Frauen beschäftigt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Fristen sicherzustellen.

Darüber hinaus gibt es noch ein absolutes Beschäftigungsverbot, wenn eine werdende Mutter gar nicht mehr arbeiten kann. Allerdings benötigt sie dafür ein ärztliches Attest. Eine Bescheinigung der Hebamme genügt für das absolute Beschäftigungsverbot nicht.

Drittens: Der besondere Arbeitsschutz für Schwangere
 
Der Arbeitsschutz ist während einer Schwangerschaft besonders zu beachten. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind keinen arbeitsbedingten Gefahren bestehen. Dazu müssen die folgenden Gesichtspunkte beachtet und gegebenenfalls angepasst werden. Dazu gehört zunächst ein körpergerechter, möglichst immissionsfreier Arbeitsplatz in angemessener Lage. Zudem kommt es auf die Art der Tätigkeit an. Gibt es Schutzkleidung und andere Sicherheitsvorkehrungen? Das Tempo der Beschäftigung sollte möglicherweise geringer angesetzt werden und auch die Arbeitsdauer und Pausenzeiten sollten den Bedürfnissen der Schwangeren angepasst werden. Grundsätzlich sind Überstunden, Nachtarbeiten von 20 bis 6 Uhr sowie die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt.
 
Übrigens: Die Elternzeit schafft zusätzlichen Freiraum
 
Sobald die Frist für das absolute Beschäftigungsverbot zu Ende ist, können sich beide Elternteile von der Arbeit freistellen lassen, um diese Zeit für das heranwachsende Baby zu nutzen. Nach der Schwangerschaft besteht ein Anspruch auf Elternzeit der bis zum dritten Lebensjahres des Kindes reicht. Jedes Elternteil kann bis zu 12 Monate beanspruchen. In dieser Zeit besteht weiterhin Kündigungsschutz. Mithilfe des Elterngeldes wird bis zu 14 Monate für den Unterhalt gesorgt. In dieser Zeit können die Eltern mit etwa 65 Prozent ihres Durchschnittsnettolohns rechnen.


Die ArbeitnehmerHilfe e.V. 

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist auch beim Thema Schwangerschaft recht komplex, doch letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Unsere zahlreichen Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und unterstützen Sie gerne. Neben dem fundierten Fachwissen und der jahrzehntelangen Erfahrung haben wir auch ein feines Gespür für die menschliche Seite entwickelt. Wir wissen, dass werdende Mütter genügend andere Ängste und Sorgen haben – und die Vorfreude auf das Baby über allem steht. Überlassen Sie uns gerne alle rechtlichen Probleme!

Sie können mit unserer Hilfe das Arbeitsrecht für Schwangere in jeder Ebene durchsetzen. Sie finden uns nahezu überall. In mehr als 40 deutschen Städten beraten und unterstützen wir Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitsrechts. Falls Sie befürchten, dass Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Schwangerschaft oder Krankheit auf dem Spiel steht, beraten wir Sie gerne zu Ihrer rechtlichen Situation und informieren Sie über die juristischen Möglichkeiten sowie die jeweiligen Erfolgsaussichten.

Aber auch Betriebsräte finden bei uns Unterstützung, wenn sie Fragen zum Thema Arbeitsrecht haben. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf oder lesen Sie mehr zu unserer Beratung. Unter der Nummer 0800-7236910 bekommen Sie Auskunft zum Thema Arbeitsrecht während der Schwangerschaft und zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar.


Fragen und Antworten

Wann muss ich den Chef über meine Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie darüber mit Ihrem Vorgesetzten sprechen. Nur dann kann der Arbeitgeber die Vorschriften zum Mutterschutz umsetzen.

Wie lange gilt der Kündigungsschutz bei einer Schwangerschaft?

Während der gesamten Schwangerschaft und mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt des Kindes darf der Arbeitgeber Ihnen normalerweise keine Kündigung aussprechen.

Wie Arbeitgeber über Geburt informieren?

Der Arbeitgeber benötigt als Nachweis der Geburt, die Vorlage einer Geburtsurkunde.

Muss mich der Arbeitgeber während der Schwangerschaft weiterhin entlohnen?

Sobald Sie sich im Mutterschutz befinden, erhalten Sie zwar kein Gehalt mehr, dafür können Sie aber das sogenannte Mutterschaftsgeld beantragen, das der Chef gegebenenfalls bezuschussen muss.

Wie schreibe ich meinem Arbeitgeber dass ich schwanger bin?

Der Arbeitgeber muss nicht schriftlich über die Schwangerschaft informiert werden. Das geht auch telefonisch oder mündlich bei einem Treffen. Ein einfacher Text, wie "Ich bin schwanger." reicht dafür aus.

Wie wird das Mutterschutzgesetz für die Mutter festgesetzt?

Bei einer Schwangerschaft greift im Arbeitsrecht das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Es beinhaltet zahlreiche Paragrafen und Verordnungen, die eine schwangere Frau in der Arbeitswelt wie oben beschrieben absichern soll.

Wann dem Arbeitgeber mitteilen, dass man schwanger ist? Wann muss ich meine Schwangerschaft bekannt geben?

Da ist zum einen die häufig erwähnte Mitteilungspflicht. Demnach soll der Arbeitgeber, möglichst unmittelbar, nachdem die Frau selbst von ihrer Schwangerschaft erfahren hat, informiert werden. In der Praxis kann es sinnvoll sein, etwas abzuwarten. Ab der zwölften Schwangerschaftswoche, sinkt das Risiko einer Fehlgeburt erheblich. Das ist ein guter Zeitpunkt es bekanntzugeben.

Bin ich verpflichtet, meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen?

Das Arbeitsrecht sieht bei einer Schwangerschaft spezielle Vorschriften zum Arbeitsschutz vor. Von diesen können Sie jedoch nur profitieren, wenn Ihr Chef von Ihrer Schwangerschaft weiß.

Wie stellt der AG ein Beschäftigungsverbot aus?

Das betriebliche Beschäftigungsverbot wird durch den Arbeitgeber ausgesprochen, wenn eine Weiterbeschäftigung ohne Gefährdung der Schwangeren nicht realisierbar ist. Anschließend darf der Arbeitgeber nicht zulassen, dass die betroffene schwangere oder stillende Frau weiterarbeitet, auch wenn sie das möchte.
 
Wird mein Gehalt während eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft weiterhin gezahlt?

Damit Ihnen während eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft sowie kurz nach der Entbindung keine finanziellen Nachteile entstehen, können Sie Mutterschaftsgeld beantragen. Gegebenenfalls muss Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss dazu zahlen.

Was passiert wenn ich während der Kündigungsfrist schwanger werde?

Dann gilt auf jeden Fall der besondere Kündigungsschutz, allerdings nur, wenn Sie es dem Arbeitgeber rechtzeitig, das heißt, innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung, mitteilen.

Wie lange besteht der Kündigungsschutz?

Während der gesamten Schwangerschaft sowie vier Monate nach der Entbindung gilt ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wann kann der Arbeitgeber in der Schwangerschaft kündigen?

Während einer Schwangerschaft ist ein Kündigung wegen der Schwangerschaft grundsätzlich unmöglich. Andere zulässige Kündigungsgründe können zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Muss ich meinen Chef über die Schwangerschaft informieren?

Laut Gesetz haben werdende Mütter gegenüber ihrem Arbeitgeber eine Mitteilungspflicht. Denn nur dadurch kann dieser die notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergreifen.

Wann muss der Arbeitgeber über eine Schwangerschaft informiert werden? Wie lange darf eine Schwangerschaft vom Arbeitgeber verschwiegen werden?

Der Arbeitgeber muss nicht über die Schwangerschaft informiert werden, sondern er soll! Die sogenannte Mitteilungspflicht, ist eigentlich nur eine starke und auch gute Empfehlung. Die Entscheidung trifft letztlich immer die betroffene Frau.

Wie werden Schwangere durch das Gesetz besonders geschützt?

Der Gesetzgeber sieht unter anderem die Vorschriften zum Mutterschutz vor. Diese beinhalten ein Beschäftigungsverbot, einen Kündigungsschutz sowie das Mutterschaftsgeld.

Welche Rechte sind für Schwangere festgelegt?

Schutz der körperlichen und seelischen Gesundheit, Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz, Schutz vor Einkommensminderungen und besonderer Schutz vor Kündigung

Ab wann ist das Arbeiten in der Schwangerschaft untersagt?

Gemäß Mutterschutz gilt ein generelles Beschäftigungsverbot sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.
 
Worauf sollten Sie bei einer Schwangerschaft laut Arbeitsrecht achten?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Schwangere sowie stillende Mütter dem Mutterschutz unterliegen. Dieser beinhaltet neben Beschäftigungsverboten einen besonderen Kündigungsschutz sowie Entgeltersatzleistungen.

Wer zahlt Mutterschaftsgeld wenn der Vertrag ausläuft?

Bis zum Ende wird das Mutterschutzgeld, einschließlich des Arbeitgeberzuschusses durch die Krankenkasse gezahlt. Läuft der Vertrag vorzeitig aus übernimmt das Bundesversicherungsamt die Zahlung.

Gilt in der Schwangerschaft laut Arbeitsrecht eine Mitteilungspflicht?

Damit in der Schwangerschaft ein besonderer Schutz gilt, muss die Schwangere den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Laut dem Mutterschutzgesetz besteht für werdende Mütter eine Mitteilungspflicht. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis soll die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber unverzüglich über den errechneten Geburtstermin informieren. Der Arbeitgeber kann zudem ein Attest vom Arzt oder der Hebamme mit dem voraussichtlichen Geburtstermin verlangen. Diesen Termin benötigt der Arbeitgeber vor allem zur Fristberechnung des Mutterschutzes.

Wie lange darf eine schwangere bei der Arbeit stehen?

Nachdem der fünfte Schwangerschaftsmonat vorüber ist, darf die Schwangere nur noch maximal vier Stunden ununterbrochen im Stehen tätig sein.


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